Nach über zehn Jahren in der Schweiz muss ein Kameruner ausreisen
Ein Kameruner, der als Kind in die Schweiz kam, muss das Land verlassen. Er wurde immer wieder straffällig und war ist hoch verschuldet.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann aus Kamerun, der seit Kindes tagen in der Schweiz lebt, muss das Land verlassen.
- Er hat hier eine Schweizer Freundin, wurde jedoch regelmässig straffällig.
- Zudem ist er hoch verschuldet.
Ein Mann aus Kamerun muss die Schweiz verlassen, obwohl er als Kind hierher kam. Er lebt seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz und hat er eine Schweizer Freundin. Das hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden und damit eine Wegweisung der Berner Behörden bestätigt.
Die kantonale Polizei- und Militärdirektion (POM) habe im vergangenen Jahr zu Recht von einer nicht gelungenen Integration gesprochen. Dies steht im Urteil, das am Freitag veröffentlicht wurde. Der Kameruner sei 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt worden: wegen Raubes unter Offenbarung besonderer Gefährlichkeit und anderen Gesetzesverstössen.

Kameruner sei immer wieder straffällig geworden
Immer wieder sei er straffällig geworden. Daher seien weitere Straftaten nicht ausgeschlossen. Des Weiteren habe der Mann hohe Schulden: Bis August 2018 habe er Sozialhilfe von über 200'000 Franken bezogen.
Die POM habe richtigerweise erkannt: In diesem Fall sei das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung grösser als das private Interesse des Mannes. Der Kameruner und seine Freundin wohnten noch kein Jahr zusammen. Sie hätten keine gemeinsamen Kinder und eine Heirat stehe nicht unmittelbar bevor.
In Kamerun habe der Mann Verwandte. Er beherrsche die dortige Sprache und habe «die prägenden Abschnitte seiner Kindheit» in diesem Land verbracht. Auch stehe die allgemeine Lage in Kamerun einer Rückkehr nicht entgegen. Jedenfalls in dem Gebiet, aus dem der Mann stammt.

Behandlung einer PTBS auch in Kamerun möglich
Eine von einem Schweizer Psychiater diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) könne der Mann auch in Kamerun behandeln lassen. Diese Störung erlitt der Mann laut dem Urteil wegen Missbrauchs und Misshandlung durch seinen Vater.
Für das Verwaltungsgericht ist die Rückkehr des Mannes nach Kamerun letztlich «zwar mit einigen Schwierigkeiten verbunden, insgesamt aber zumutbar». Es hat die Beschwerde des Mannes gegen den Ausweisungsentscheid der POM abgewiesen und dem Kameruner eine neue Ausreisefrist gesetzt.