Das Bundesamt für Umwelt hat die Vollzugshilfen veröffentlicht. Telekomkonzerne hoffen nun auf ein Ende der Blockade durch Kantons- und Gemeindebehörden.
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Eine 5G Antenne. (Archiv) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bafu hat am Dienstag die Vollzugshilfen veröffentlicht.
  • Diese bestimmen, wie die Messung der Antennenstrahlung erfolgen soll.
  • Bisher konnten die Mobilfunker die Vorteile der adaptiven Antennen nicht voll ausnutzen.

Nach dem Erlass der Vollzugshilfen für die Messung der neuen 5G-Handyantennen hoffen Swisscom, Salt und Sunrise-UPC auf ein Ende der Blockade durch Kantons- und Gemeindebehörden bei der Bewilligung von Handyantennen. Für einen vollen Ausbau des 5G-Netzes reichen die neuen Vollzugshilfen des Bundes allerdings nicht. Dies zeigt eine Umfrage der Nachrichtenagentur AWP bei Vertretern der Telekombranche.

Bafu veröffentlicht Vollzugshilfen

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hatte am Dienstag nach langer Verspätung die Vollzugshilfen veröffentlicht, die bestimmen, wie die Messung der Antennenstrahlung erfolgen soll. Das war fast zwei Jahre lang nach Versteigerung der 5G-Frequenzen im Frühling 2019 unklar geblieben.

Somit konnten die Telekomkonzerne die Vorteile der neuen adaptiven Antennen nicht voll ausnutzen. Diese richten ihre Sendeleistung gezielt auf die Mobilfunkgeräte der Nutzer aus und strahlen nicht einfach rundherum wie die bisherigen Handyantennen. Dafür strahlen sie andernorts weniger, wo kein Nutzer in ihrem Bereich ist.

Kritik: Emissionen werden überschätzt

Dennoch wurden die neuen adaptiven Antennen von den Behörden so behandelt wie die alten. Die Telekombranche kritisierte, dass mit der bisherigen Strahlenschutzregulierung (NISV) die Emissionen der adaptiven Handyantennen überschätzt würden.

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Das Bafu-Hauptgebäude in Ittigen BE. - Keystone

Nun hat das Bafu diese Vollzugshilfen festgelegt. Die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen bleiben unangetastet. Entsprechend wird die Sendeleistung für jede Anlage bestimmt. Da adaptive Antennen ihre Strahlung auf das verbundene Mobiltelefon fokussierten, sei die Strahlenbelastung im Durchschnitt tiefer als bei konventionellen Antennen, schrieb das Bafu.

Dank Korrekturfaktor keine strengere Beurteilung

Ein Korrekturfaktor stellt deshalb sicher, dass adaptive Antennen nicht strenger beurteilt werden als konventionelle Antennen. Laut Bafu können adaptive Antennen dank des Korrekturfaktors über kurze Zeit stärker strahlen als die für die Berechnung verwendete Sendeleistung.

Eine automatische Leistungsbegrenzung muss aber sicherstellen, dass dies nur während kurzer Zeit geschieht. Diese Leistungsbegrenzung sorgt laut Bafu dafür, dass die für die Berechnung verwendete Sendeleistung gemittelt über eine Zeitspanne von 6 Minuten nicht überschritten wird.

«Deutlich höhere Kosten»

Damit können die Mobilfunkbetreiber allerdings nicht Vollgas geben beim Ausbau der neuen Mobilfunkgeneration. «Das reicht nicht aus, um die Schweiz flächendeckend mit leistungsfähigem 5G zu versorgen», erklärte der Telekomverband Asut auf Anfrage. «Auch unter den neuen Rahmenbedingungen werden tausende zusätzliche Antennenstandorte, eine längere Dauer zur Einführung von 5G und deutlich höhere Kosten die Folge sein.»

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«Richtige» 5G-Antennen sind in der Schweiz noch Mangelware. - keystone

Denn viele Antennen nutzen bereits die NISV-Grenzwerte voll aus, die in der Schweiz um ein Vielfaches strenger sind als in den Nachbarländern. Deshalb ist ein Ausbau vielerorts nicht mehr möglich. Laut den Mobilfunkanbietern ist dies bei 9 von 10 Antennen in Städten der Fall.

Leistungsfähigkeit tiefer als im Ausland

Immerhin seien die Vollzugsempfehlungen technisch sachgerecht und trügen endlich der Realität Rechnung, erklärte die Asut. Aber «aufgrund der unverändert strengsten Grenzwerte bleibt die Leistungsfähigkeit der Schweizer 5G-Netze dennoch deutlich unter jenen im Ausland», erklärte Sunrise-UPC-Sprecher Rolf Ziebold.

Wie viele zusätzliche Kapazitäten durch die angepasste Messmethode geschaffen würden, lasse sich nicht generell beziffern. «Der konkrete Zugewinn hängt von der Konfiguration jedes einzelnen Antennenstandortes und dessen Umgebung ab. Die neuen Vollzugshilfsmittel werden jedoch dazu beitragen, dass Abdeckung, Kapazität und Übertragungsgeschwindigkeit von 5G erhöht werden können», erklärte die Asut.

Klarheit dank Vollzugshilfen

Der grösste Wert der Vollzugshilfen dürfte darin liegen, dass sich Behörden von Kantonen und Gemeinden nicht mehr hinter der fehlenden Regulierung verstecken können. Denn bislang hatten eine Reihe von Kantonen und Gemeinden 5G-Moratorien verhängt und Antennenbewilligungsgesuche blockiert mit dem Hinweis, dass die Messung der Strahlung von adaptiven Antennen noch nicht geregelt sei. Laut dem Bund war das illegal.

«Die Vollzugshilfen schaffen Klarheit über die Bewilligung von adaptiven Antennen. Blockaden und Moratorien müssen aufgehoben und die hängigen Verfahren rasch abgeschlossen werden», forderte die Asut.

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