Mit dem Velo auf dem Trottoir, bei Rot über die Kreuzung oder falsch gebündeltes Altpapier: Die Daten zu solchen Übertretungsfällen werden von den Zürcher Behörden künftig automatisch ausgetauscht. Dagegen waren Grüne und AL im Kantonsrat, die das unnötig fanden.
Zürich
Die Zürcher Regierung spricht 3,8 Millionen Lotteriegelder für Berggebiete. - Keystone

Es sei nicht notwendig, den Statthalterämtern und der Polizei den automatischen Datenaustausch bei Übertretungsfällen zu gewähren, begründete Beat Bloch (CSP, Zürich) am Montag im Kantonsrat seine ablehnende Haltung. «Dafür reicht die gute alte Akteneinsicht, die beantragt werden kann.»

Gleicher Meinung war die AL. Dieser Datenaustausch möge effizient sein, sagte Laura Huonker (Zürich). «Nötig ist er nicht.» Alle anderen Fraktionen sahen darin jedoch kein Problem. Schon heute sei die Dateneinsicht möglich. Aber so werde es einfacher, sagte etwa Benedikt Hofmann (SVP, Zürich).

Auch Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) sah im automatischen Datenaustausch zwischen Statthalterämtern und Polizei kein Problem. «Ich finde es immer erstaunlich, dass es gegenüber dem alten, analogen Datenaustausch kaum Vorbehalte gibt», sagte sie. In Bezug auf den Datenschutz sei die moderne Variante sicher besser als das alte Telefonieren und Nachfragen.

Die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess wurde schliesslich in erster Lesung mit 141 zu 25 Stimmen gutgeheissen. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in etwa vier Wochen statt.

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