Die Walliser Justiz hat eine Beschwerde von Umweltorganisationen über die Streckenführung eines Skitourenrennens gutgeheissen.
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Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Die Trophée du St-Bernard, die im Februar 2020 stattfand, führte durch das Schutzgebiet Combe de l'A oberhalb von Liddes. Der WWF, Pro Natura und Mountain Wilderness hatten beim Staatsrat gegen den Entscheid, das Rennen in diesem eidgenössischen Jagdbanngebiet zu bewilligen, Rekurs eingelegt.

Die Walliser Regierung kam jedoch zu dem Schluss, dass es keine schädliche Beeinträchtigung von Biotopen und der Tierwelt gebe, und gab grünes Licht.

Die Umweltorganisationen weisen darauf hin, dass diese Gebiete dem Schutz der Tiere dienen sollen. Das Skifahren ist dort ausserhalb der markierten Routen verboten. Die Lawinensprengungen inmitten der Schutzzone war unter anderem ein zentraler Punkt der Beschwerde beim Walliser Kantonsgericht.

Das Gericht hat die Beschwerde in einem Entscheid vom 31. Oktober gutgeheissen, wie die Beschwerdeführer am Mittwoch in einem Communiqué mitteilten. Das Gericht ist demnach der Ansicht, dass die von den Organisatoren des Rennens eingereichten Unterlagen nicht darauf schliessen lassen, dass es keine Konflikte mit der geschützten Tierwelt gibt.

Das Rennen, dessen Strecke durch nicht markierte Bereiche führt, sowie die notwendigen Vorbereitungen in den Wochen zuvor hätten zu einer intensiven und schädlichen Nutzung des Geländes geführt. Darüber hinaus fand das Rennen zu einer Jahreszeit statt, in der die Tiere am meisten Ruhe benötigen. Es verstösst somit gegen die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete.

Die Combe de l'A ist ein unbewohntes Seitental zwischen dem Val de Ferret und dem Val d’Entremont im Kanton Wallis und ein Rückzugsgebiet für Hirsche, Gämsen, Steinböcke und Rehe.

Es handelt sich um einen «wichtigen Entscheid auf Ebene der Rechtsprechung, weil er die Bedeutung der eidgenössischen Jagdbanngebiete für den Schutz der Fauna präzisiert», sagte Marie Thérèse Sangra, Regionalsekretärin des WWF Wallis, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dies sei eine Botschaft an den Walliser Staatsrat, aber auch an die anderen Kantone, in denen es solche Gebiete gibt.

Das Rennen wurde zuletzt im Februar 2022 durchgeführt, aber auf einer geänderten Strecke ausserhalb des Jagdbanngebiets. Die nächste Ausgabe findet 2024 statt.

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