Ein 35-jähriger Deutscher wurde vom Bezirksgericht Horgen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Er tötete 2019 seine Ex-Freundin.
Jesiden
Lebenslange Haft in Frankfurter IS-Prozess. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2019 tötete ein 35-jähriger Deutscher in Au/Wädenswil ZH seine Ex-Freundin.
  • Nun muss er für 15 Jahre hinter Gitter.
  • Dies hat das Bezirksgericht Horgen heute entschieden.

Das Bezirksgericht Horgen hat am Donnerstag einen 35-Jährigen wegen Mordes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte Ende Juli 2019 in Au/Wädenswil seine 24-jährige Ex-Freundin erstochen.

Hat er seine Strafe abgesessen, wird er für 12 Jahre des Landes verwiesen. Der Deutsche muss zudem während des Strafvollzugs eine ambulante Therapie absolvieren.

175'000 Franken Genugtuung und Schadenersatz

Den Angehörigen der getöteten Frau, darunter dem gemeinsamen Sohn im Kleinkindalter, muss der Verurteilte rund 175'000 Franken an Genugtuung sowie Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Obergericht und ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift schilderte, hatte sich die Frau in einen anderen Mann verliebt und sich schon zuvor von ihrem Lebenspartner getrennt gehabt. An jenem Sonntagmorgen betrat der 35-Jährige mit einer Flasche Champagner ihr Schlafzimmer in der Wohnung, die sie noch gemeinsam bewohnten.

Täter stellte sich der Polizei

Diese Flasche schlug er der Frau mehrmals über den Kopf. Dann würgte er sie, bis sie sich nicht mehr regte. Schliesslich holte er in der Küche ein Messer. Er rammte es ihr sechsmal mit aller Kraft in den Oberkörper und liess es dort stecken.

Nachdem er einen einige Tage zuvor geschriebenen Brief auf den Wohnzimmertisch gelegt hatte, verliess er die Wohnung und fuhr nach Zürich-Oerlikon, wo er sich der Polizei stellte.

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