Doppelt gegen Covid-19 geimpften Aargauerinnen und Aargauern steht seit Dienstag das Covid-Zertifikat zur Verfügung. Personen, die von der Erkrankung genesen sind, können ihr Zertifikat seit Montag beim Bund beantragen.
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Der Kanton Genf führte eine Zertifikatspflicht sogar für sein Gesundheitspersonal ein. - Keystone
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Covid-Zertifikate sind für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete vorgesehen. Für die Bestellung des Geimpft-Zertifikats auf der Website des Kantons spiele es keine Rolle, ob die Impfungen in einem Impfzentrum, bei einem Hausarzt oder in einer Apotheke verabreicht worden seien, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales mit.

Für das Genesen-Zertifikat legte das Bundesamt für Gesundheit zwei Voraussetzungen fest: Die betroffene Person muss mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden sein, und der Test darf nicht mehr als 180 Tage zurückliegen. Das Genesen-Zertifikat ist ab dem elften Tag nach einem positiven Test 180 Tage lang gültig.

Als nächsten Schritt will es der Kanton Ärztinnen, Apotheken und Laboren ermöglichen, Getestet-Zertifikate auszustellen. Ausserdem sollen voraussichtlich ab Anfang Juli auch Personen, die wegen einer Covid-19-Erkrankung nur einmal geimpft worden sind, ein Geimpft-Zertifikat beantragen können.

www.ag.ch/covid-zertifikat

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