Die Gemeinde Arth SZ wollte einem italienischen Mann die Einbürgerung verweigern. Das Bundesgericht hat die Entscheidung der Behörde nun überstimmt.
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Der Bahnhofplatz der Schwyzer Gemeinde Arth. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss Bundesgerichtsurteil muss die Gemeinde Arth SZ einen Italiener einbürgern.
  • Ein Fehlen gewisser geografischer und kultureller Kenntnisse reiche nicht zur Ablehnung.

Die Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Arth SZ muss einen Italiener einbürgern, der seit 30 Jahren in der Schweiz lebt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Allein wegen nicht perfekter Antworten auf geografische und kulturelle Fragen kann die Einbürgerung nicht verweigert werden.

Das Bundesgericht betont in einem am Montag veröffentlichten Urteil, es sei nicht korrekt auf ein einzelnes Kriterium zu fokussieren. Nur wenn dieses eine grosse Bedeutung habe, wie beispielsweise eine erhebliche Straffälligkeit, könne man das tun.

Schweizer Pass Arth
Ein Mann hält einen Schweizer Pass. In Arth wird ein Italiener jetzt auch noch einen erhalten. - Keystone

So könne eine Schwäche in einem Bereich durch Stärken bei anderen Kriterien ausgeglichen werden. Es gehe um Lebenssachverhalten und um Grundkenntnisse des Allgemeinwissens. «Spitzfindigkeiten haben im Einbürgerungsverfahren keinen Platz», schreibt das Bundesgericht weiter.

Gemeinde Arth mit lebensfremder Annahme

Die Einbürgerungsbehörde warf ihm zudem vor, die gesellschaftliche Eingliederung genüge nicht. Dies widerspricht aber laut Bundesgericht jeglicher Lebenserfahrung, da der Mann seit Jahren ein eigenes Geschäft führt. Es sei mit der Erwerbstätigkeit gar nicht vereinbar, keine Kontakte zur einheimischen Bevölkerung zu haben.

Weiter führt das Bundesgericht aus, dass die Einbürgerungsbehörde von Arth im Gespräch mit dem Mann sehr spezifische Antworten verlangt habe. So wollte sie wissen, was «Iffelen» sind, was der Italiener wusste. Nicht vorzuwerfen sei dem Mann, dass er nicht wusste, dass im Tierpark Goldau Bären und Wölfe im gleichen Gehege leben.

Bundesgericht Urteil Grüne
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Bundesgericht schliesst zudem nicht aus, dass das Gespräch in einer angespannten Atmosphäre stattfand. Die Behörde hatte den Mann angezeigt, weil er eine Liegenschaft in Italien in der Steuererklärung nicht angegeben haben soll. Die Staatsanwaltschaft nahm das Verfahren nicht an die Hand, was die Einbürgerungsbehörde als Fehler bezeichnete.

Unregelmässigkeiten bei der Protokollierung?

Der Italiener brachte vor Bundesgericht Folgendes vor: Es habe Unregelmässigkeiten bei der Protokollierung des Einbürgerungsgesprächs gegeben und die Tonbandaufnahmen seien nicht vollständig. Diese hätten gezeigt, dass Mitglieder der Behörde ihm gegenüber Äusserungen mit einer gewissen Feindseligkeit gemacht hätten.

Das Bundesgericht räumt diesbezüglich ein, dass es schwierig für den Italiener sei, einen solchen Nachweis zu erbringen. Auffallend sei jedoch, dass die Gemeindebehörde von Arth die Tonaufnahme während längerer Zeit nicht herausgeben wollte. Das Verwaltungsgericht musste sie dazu zwingen.

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