Ab dem 7. Juli können Schweizer Unternehmen online Gesuche um Nachzahlungen betreffend Kurzarbeitsentschädigung einreichen.
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Das Logo des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Juli können Gesuche um Nachzahlungen bei Kurzarbeitsentschädigung gestellt werden.
  • Schweizer Unternehmen können dies via Internet tun.
  • Das Parlament hat dafür einen Nachtragskredit von 2,1 Milliarden Franken befürwortet.

Unternehmen können ab dem nächsten Monat via Internet Gesuche um Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung einreichen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stellt dafür eine technische Lösung zur Verfügung. Ab sofort können sich Betriebe dazu im Internet registrieren, wie das Seco am Montag mitteilte.

Gesuche einreichen kann man ab dem 7. Juli. Der Service funktioniert via arbeit.swiss, das Portal der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung.

Kurzarbeit
Die Kurzarbeit stieg während der Corona-Pandemie deutlich an. - dpa-infocom GmbH

Hintergrund der Nachzahlungen für die Jahre 2020 und 2021 ist ein Entscheid des Bundesgerichts: Demnach müssen bei der in der Pandemie summarisch gewährten Kurzarbeitsentschädigung Ferien- und Feiertage eingerechnet werden. Dies sei rückwirkend für die vergangenen beiden Jahre. In der Sommersession hatte das Parlament dafür einen Nachtragskredit von 2,1 Milliarden Franken bewilligt.

Gesuche können bis Ende Oktober eingereicht werden

Man werde die betroffenen Unternehmen ab Ende Juni zusätzlich per Brief informieren, schrieb das Seco. Sämtliche erforderlichen Informationen seien auf dem Portal ersichtlich, zudem biete man eine Telefon-Hotline an. Die Gesuche können bis am 31. Oktober eingereicht werden.

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