Das Bezirksgericht Meilen verurteilte einen kirchlichen Mitarbeiter unter anderem zur sogenannten kleinen Verwahrung.
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Das Bezirksgericht in Meilen ZH. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kirchenmitarbeiter und ehemaliger Clown soll mehrere Kinder missbraucht haben.
  • Zu seinen Opfern gehört unter anderem seine leibliche Tochter.
  • Der Mann wurde vom Bezirksgericht Meilen zur kleinen Verwahrung verurteilt.
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Das Bezirksgericht Meilen hat am Mittwoch das Urteil gesprochen über den kirchlichen Mitarbeiter und ehemaligen Clown, der mehrere Kinder missbraucht haben soll: Das Gericht verurteilte ihn unter anderem zur sogenannten kleinen Verwahrung.

Zu den Opfern des Beschuldigten gehörten seine leibliche Tochter, sein Stiefsohn sowie ein Chorknabe der Kirche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte wurde bereits drei Mal wegen pädophiler Straftaten verurteilt, erstmals in den 1980er-Jahren. Dabei wurden teilweise auch Therapien angeordnet. «Ich dachte deshalb, dass ich die Grenzen wahren kann. Doch da habe ich mich geirrt», hatte er bei der Verhandlung im September 2020 vor Gericht eingeräumt.

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