Wegen widersprüchlicher Beschlüsse zu Änderungsanträgen im Basler Grossen Rat muss das neue Gesetz über den Justizvollzug in eine zweite Lesung. Den Ausschlag dazu gegeben hatte ein Stichentscheid des Ratspräsidenten.
Basel
Die Stadt Basel. - Pixabay

Zur Debatte stand ein neues Gesetz über den Justizvollzug, das in seinem Grundsatz im Parlament unbestritten war und das alle als notwendig bezeichneten. Nur in einem Punkt gingen die Meinungen auseinander: darin, ob Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich in Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft genommen werden dürfen oder nicht.

Die SP-Fraktion wollte die Inhaftnahme Jugendlicher ausschliessen und brachte dies mit Änderungsanträgen zur Debatte. Für Justizdirektor Baschi Dürr würde dies zu weit gehen: Der Entwurf enthalte unter dem Punkt «Haftanordnung bei Jugendlichen» schon sehr restriktive Bestimmungen, womit die Jugendlichen genügend geschützt seien.

Just diese Detailbestimmungen führten jedoch am Ende zu rechtlicher Verwirrung. So wurde der SP-Änderungsantrag, wonach Unter-18-Jährige nicht in Vorbereitungs-, Aussschaffungs- und Durchsetzungshaft genommen werden dürfen, hauchdünn mit 46 zu 45 Stimmen angenommen. Bei der Abstimmung über die so eigentlich zwingende Streichung der Haftanordnungsbestimmungen kam es aber zum Patt.

Ratspräsident Heiner Vischer (LDP) sorgte dann mit seinem Stichentscheid schliesslich «bewusst» für ein «Chaos», wie er selber zugab. Er stimmte gegen die Streichung der Detailbestimmungen. Das Gesetz hätte also die Inhaftnahme von Jugendlichen geregelt, die gar nicht in Haft genommen werden können.

Dem Grossen Rat blieb also nichts anderes übrig, als dem Antrag der Präsidentin der vorberatenden Kommission nach einer zweiten Lesung zuzustimmen. Dies tat er schliesslich auch mit grossem Mehr.

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