Ein Exorzismus mit tödlichen Folgen und anschliessender sexueller Missbrauch der Toten. So soll es sich im Dezember 2015 in Wagenhausen TG zugetragen haben. Der mutmassliche Täter hat eine ganz andere Version.
Update Exorzismus: Was bisher geschah. - Nau
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Anfang 2016 stirbt eine junge Frau bei einem Tötungsdelikt. Mutmasslicher Täter ist der Vater des Opfers.
  • Dieser gibt an, seine Tochter sei von einem Dämon besessen gewesen. Mit Exorzismen wollte er den Dämon austreiben.
  • Die junge Frau wird dabei schwer verletzt und stirbt an den Folgen.
  • Der Täter streitet die Dämonenaustreibung ab, er wollte seine Tochter nur massieren.

Die Versionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen diametral auseinander. Für Staatsanwalt Marco Breu ist klar, es handelt sich um eventualvorsätzliche Tötung. Die Verstorbene wies heftige Verletzungen am ganzen Körper auf, ein vollständiger Abriss des Zwölffingerdarms und die Zertrümmerung der Leber sind nur einige davon.

Im krassen Gegensatz dazu stehen die Aussagen des Beschuldigten. Von einer Dämonenaustreibung, wie sie die Staatsanwaltschaft beschreibt, will er nichts wissen. Laut seiner Aussage habe er seine Tochter auf deren Wunsch massiert. Dabei habe er sich einer traditioneller asiatischer Massagetechnik bedient, bei der sich der Masseur auf das Opfer stellt. «Mein Mandant ging nie davon aus, dass die Massage zu Tod führen könnte», sagt Verteidiger Daniel Christen zu Nau.

Update Exorzismus: Das sagt der Verteidiger. - Nau

«Energiepunkt stimuliert»

Nebst der Tötung wird dem Beschuldigten auch Schändung und Störung des Totenfriedens vorgeworfen. Als das Opfer im Sterben lag oder bereits tot war hat er dem Opfer Finger in Scheide und After eingeführt. Auch dafür hat er eine Erklärung: Er wollte ein Chakra, einen Energiepunkt im Körper, stimulieren. Als er merkte, dass seine Tochter bewusstlos war wollte er so die Energie wieder zum Fliessen bringen.

Für den Staatsanwalt wie auch den Vertreter der beiden Privatkläger ist das lediglich eine Schutzbehauptung. Die Anklageschrift plädiert unter anderem auf eventualvorsätzliche Tötung und fordert 14 Jahre Freiheitsstrafe. Für den Vertreter der Privatklägerschaft, Mutter und Halbbruder der Verstorbenen, sind sogar die Umstände für vorsätzlichen Mord gegeben. Der Entscheid liegt beim Richter, ein Urteil wird für heute Abend erwartet.

Ad
Ad