Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Österreich ist gegen höhere Hürden bei der Sicherstellung von Handys. Dies würde die Ermittlungen gegebenenfalls sehr erschweren, sagte die Leiterin der Behörde, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, am Donnerstag in Wien.
smartphone
Smartphone - AFP/Archiv

«Der Tatort ist in unseren Verfahren regelmässig das Smartphone», so die Juristin. Ein «dringender Tatverdacht», wie zuletzt von der Rechtsanwaltskammer gefordert, als Voraussetzung zur Sicherstellung von Mobiltelefonen habe zum Beispiel im Fall des Handys von Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache nicht vorgelegen. Die schliesslich weit verzweigten Ermittlungen zur «Ibiza-Affäre» wären nicht möglich gewesen, so Vrabl-Sanda. Inzwischen umfasse dieser Akt rund 390 000 Seiten.

Strache wirkte auf einem auf Ibiza heimlich aufgenommenen Video anfällig für Korruption. Der ehemalige Spitzenpolitiker ist inzwischen in einigen Verfahren – nicht rechtskräftig – freigesprochen, andere Verfahren sind noch anhängig. Im Fall einer möglichen Anklage von Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen des Verdachts einer Falschaussage in einem Untersuchungsausschuss hat die WKStA inzwischen ihren Vorhabensbericht abgegeben. Dieser Bericht wird nun von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium geprüft. Eine Entscheidung ist noch nicht absehbar.

Vrabl-Sanda plädierte mit Blick auf die Ibiza-Ermittlungen dafür, ein Verfahren zur korrekten Archivierung von Handy-Nachrichten einzuführen. Oftmals würden auf dem Handy wichtige Entscheidungen letztlich zum Umgang mit Steuergeld getroffen. Beteiligte würden diese Nachrichten teilweise löschen und so die Frage der Verantwortlichkeit weiter erschweren.

Die WKStA ist in Österreich die zentrale Behörde zur Korruptionsbekämpfung mit rund 200 laufenden Verfahren. Dass es in einem Grossteil der von der WKStA angestrengten Anklagen am Ende zu einem Freispruch komme, sieht die Behörden-Chefin als völlig normal an. Die Staatsanwaltschaft müsse anklagen, sofern die Wahrscheinlichkeit für einen Schuldspruch grösser sei als die eines Freispruchs. Das Gericht verurteile nur, wenn praktisch jeder Zweifel ausgeräumt sei.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Sebastian KurzNachrichtenFreispruchKorruptionSmartphoneGerichtTatortFPÖ