Italiens Antitrust-Behörde bestraft Wizz Air wegen Abo-Kampagne
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat die Billigfluggesellschaft Wizz Air wegen Verstössen gegen den Konsumentenschutz zu einer Strafe verurteilt.

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat eine Strafe gegen die ungarische Billigfluggesellschaft Wizz Air wegen Verstosses gegen Konsumentenschutzvorschriften verhängt. Die Airline muss jetzt eine Strafe von 500'000 Euro (etwa 460'000 Franken) zahlen.
Der Fall betrifft das Jahresabo «Wizz All You Can Fly», das den Kunden gegen Zahlung eines festen Preises von 599 Euro (in der Anfangsphase 499 Euro) unbegrenzt Flüge auf allen internationalen Strecken der Airline ermöglichen soll. Laut der italienischen Wettbewerbsbehörde fehlen jedoch klare und vollständige Informationen zum Angebot.
Wizz Air habe das Angebot in Werbekampagnen als «unbegrenzt» dargestellt, dabei jedoch wesentliche Einschränkungen verschwiegen. Die vorvertraglichen Informationen für Konsumenten seien unvollständig und mehrdeutig, insbesondere hinsichtlich der Buchungszeiträume einzelner Flüge, der Anzahl und Art der für Abonnenten verfügbaren Plätze sowie weiterer Nutzungsbeschränkungen, beklagte die Behörde.
Wizz Air: Gericht stuft AGB-Klauseln als missbräuchlich ein
Zudem wurden bestimmte Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen als missbräuchlich eingestuft. Diese ermöglichten es Wizz Air, die Bedingungen einseitig zu ändern oder den Service ganz einzustellen, ohne triftige Gründe anzugeben oder angemessene Konsumentenschutzmassnahmen zu gewährleisten.
Die Klauseln erschweren Rückerstattungen und begrenzen das Widerrufsrecht bei Unterbrechung oder Einstellung des Dienstes, selbst wenn der bevorzugte Flughafen des Kunden betroffen ist. Dies führe zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Abonnenten.
In der Schweiz bietet Wizz Air Flüge ab Basel an. Die Fluglinie bezeichnet sich selbst als «Europas wachstumsstärkste Ultra-Low-Cost-Airline».






