Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Auch bei Reisen ausserhalb der EU können Passagiere nun eine Entschädigung verlangen.
Wer mit deutlicher Verspätung an einem Endflughafen ausserhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung haben. Das geht aus einem Urteil des EuGH hervor.
Wer mit deutlicher Verspätung an einem Endflughafen ausserhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung haben. Das geht aus einem Urteil des EuGH hervor. - Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat klare Entschädigungsregeln für Verspätungen und Ausfälle von Flügen.
  • Der Europäische Gerichtshof hat die Fluggastrechte ausgeweitet.
  • Reisende haben nun auch ausserhalb der EU Anspruch auf eine Entschädigung.

Ein verspäteter Flieger kann den Auftakt des Urlaubs ganz schön durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die können Fliegenden aber auch bei Reisen in Drittstaaten zugutekommen, wie der EuGH nun klarstellte.

Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel ausserhalb der EU ankommt, kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro einfordern. Dies geht aus einem neu verkündeten Urteil hervor.

Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden seien. Entscheidend sei, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde. Denn die Verbindung muss in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fallen (Rechtssache C-561/20).

Bei einer Airline gebucht, von einer anderen durchgeführt

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Belgien. Drei Flugreisende hatten von United Airlines je 600 Euro Entschädigung wegen mehr als dreistündiger Verspätung verlangt. Der zweite Flug ihrer Reise im Jahr 2018 von Brüssel nach San José – über Newark – hatte technische Probleme. Sie erreichten San José mit drei Stunden und mehr als 40 Minuten Verspätung.

Passagiere am Flughafen
Passagiere warten im Flughafen unter dem Lufthansa-Slogan «Boarding. Flying. Smiling.» auf ihren Flug. - dpa

Die Rechte von Fluggästen und wie viel Entschädigung ihnen bei Verspätung oder Flugausfällen zusteht, hat die EU recht klar geregelt: Grundsätzlich dürfen Reisende bei kurzen Flügen bis zu 250 Euro einzufordern, wenn ihre Verbindung gestrichen oder stark verspätet ist.

Das gilt für Flüge unter 1500 Kilometer, bei längeren Strecken steigt die Entschädigungshöhe auf bis zu 600 Euro. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn Fluggäste rechtzeitig über Änderungen informiert oder angemessene Alternativen für die Reise angeboten werden.

Entschädigungsanspruch kann entfallen

Die Entschädigung muss nach EU-Recht das sogenannte ausführende Luftfahrtunternehmen an den Kunden oder die Kundin zahlen. Die Airline, welche die Entscheidung trifft, einen bestimmten Flug durchzuführen, ist das ausführende Luftfahrtunternehmen. Im oben genannten Fall wäre dies die United Airlines.

US-Amerikaner können sich dieses Geld auch von anderen zurückholen, wenn sie nach nationalem Recht darauf Anspruch haben. Die Fluggastrechteverordnung macht aber auch klar, dass kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn in einem Drittstaat bereits ein Ausgleich gezahlt wurde.

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