Die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, Reisebeschränkungen koordiniert und schrittweise zu lockern. Das ECDC stuft die Regionen nach Farben ein.
Flughafen
Passagier am Flughafen Düsseldorf. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat sich darauf geeinigt Reisebeschränkungen schrittweise zu lockern.
  • Das ECDC stuft die einzelnen Regionen nach Farben ein.
  • Die Farben sollen Auskunft geben, wie die aktuelle Situation in einer Region aussieht.

Die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, Reisebeschränkungen koordiniert und schrittweise zu lockern. «Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert. Mit nur begrenzten und verhältnismässigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt», teilte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag mit.

So sei vorgesehen, dass vollständig Geimpfte und Genesene keinen Reisebeschränkungen unterliegen sollen. Zudem sei vorgesehen, dass Menschen aus Regionen mit wenigen Infektionen ebenfalls ohne Beschränkungen reisen können.

Die Massstäbe laufen über das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Derzeit ist nur Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland ein grünes Gebiet.

ECDC-Massstäbe werden angepasst

Von Reisenden aus orangen Gebieten könne ein Test verlangt werden, heisst es in der Mitteilung der EU-Kommission. Wer aus einem roten Gebiet kommt, für den könne Quarantänepflicht gelten. Die Einteilung der Gebiete in die Farben Grün, Orange, Rot und Dunkelrot erfolgt anhand der Fallzahlen und der positiven Tests.

ECDC
Die Ampel-Karte dürfte nun innerhalb der kommenden Tage online gehen. Sie soll von der europäischen Gesundheitsagentur ECDC erstellt und wöchentlich aktualisiert werden. (Symbolbild). - dpa

Damit wurde eine Einigung von Freitag nun formell umgesetzt. Regionen werden unter folgender Bedingung als rotes Corona-Risikogebiet ausgewiesen: Wenn 14 Tagen zuvor zwischen 200 und 500 neue Fälle pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden. Früher hatten die unteren Grenzwerte noch bei 50 beziehungsweise 150 gelegen. Entsprechend wurden auch die Grenzwerte für orangene Gebiete mit mässiger Ansteckungsgefahr und grüne Gebiete mit geringer Ansteckungsgefahr angepasst.

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