BAG verhandelt Dienstag über Verfall von Urlaubsansprüchen

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Deutschland,

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Dienstag (11.00 und 12.00 Uhr) in zwei Fällen zum Verfall von Urlaubsansprüchen.

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Das Wichtigste in Kürze

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Nach bisheriger Rechtsprechung kann Urlaub auch bei Verhinderungsgründen, etwa lang anhaltender Krankheit, 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Arbeitsjahres verfallen. Das BAG hat nun zu entscheiden, inwieweit dies nur dann gilt, wenn der Arbeitgeber zuvor auf den Verfall hingewiesen hat und seit wann diese Hinweispflicht galt.

Mit den Urteilen setzt das BAG die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. (Az: 9 AZR 266/20 und 9 AZR 401/19)

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