Aus Regensburg geflüchteter Mörder in Frankreich gefasst

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Deutschland,

Ein verurteilter Mörder flieht spektakulär aus dem Amtsgericht Regensburg. Polizisten nehmen ihn einige Tage später in Frankreich fest. Was ist geschehen? Antworten will die Polizei nun geben.

Ein in Regensburg entflohener Häftling ist Fahndern in Frankreich nahe der deutschen Grenze ins Netz gegangen.
Ein in Regensburg entflohener Häftling ist Fahndern in Frankreich nahe der deutschen Grenze ins Netz gegangen. - Armin Weigel/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Festnahme des aus dem Amtsgericht Regensburg geflohenen verurteilten Mörders wollen die Ermittler Details veröffentlichen.

Am heutigen Dienstag gebe es «nähere Informationen», teilte das Polizeipräsidium Oberpfalz gestern Abend mit. Es hatte zuvor die Fahndung nach dem 40-Jährigen zurückgenommen. Der gesuchte Mann sei Fahndern in Frankreich nahe der deutschen Grenze ins Netz gegangen. Weitere Einzelheiten wurden nicht genannt.

Der Algerier war am vergangenen Donnerstag während einer Verhandlungspause durch ein Fenster eines Besprechungszimmers des Gerichts entkommen. Laut Polizei waren ihm für ein Gespräch mit seinem Verteidiger die Fesseln abgenommen worden. Die Richterin hatte das Ablegen der Handfesseln nur für die Hauptverhandlung angeordnet. Für das Abnehmen der Fussfesseln gab es keine richterliche Anordnung. Nach der Flucht gingen mehr als 150 Hinweise bei der Polizei ein. Nach dem Mann war auch international gefahndet worden.

Der verurteilte Mörder hatte 2011 mit einem Komplizen einen Lottoladen in Nürnberg überfallen und die 76 Jahre alte Besitzerin umgebracht. 2013 wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und sass seitdem in Straubing im Gefängnis. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in der Justizvollzugsanstalt musste er sich in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.

Der Verteidiger des Algeriers machte den Verantwortlichen des Amtsgerichts Vorwürfe. Anwalt Moritz Schmitt-Fricke sagte «Focus Online», die Besprechungsmöglichkeit mit Mandanten sei dort in zweierlei Hinsicht schlecht gelöst. Zum einen kritisierte der Anwalt, dass der Raum über eine schlecht einsehbare Milchglasscheibe verfüge, zum anderen bemängelte er die unverschlossenen Fenster.

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