Die obligatorische Volksabstimmung über den Umsetzungsvorschlag zur Initiative hat die Regierung für November 2019 vorgesehen.
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Statt eines Verbots bestimmter Lehrmittel, wie eine vom Landrat überwiesene unformulierte Initiative fordert, will die Baselbieter Regierung eine begrenzte Lehrmittelfreiheit. Sie beantragt dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung.

Im Bildungsgesetz soll neu eine Lehrmittelfreiheit in allen Fächern formuliert sein, wie es in einer Regierungsmitteilung von Mittwoch heisst. Zudem sollen Vorgaben für die Lehrpläne in den Sprachenfächern auf Gesetzesebene festgelegt werden.

Lehrpersonen sollen künftig auf Grundlage einer kantonalen Lehrmittelliste entscheiden können, welche Lehrmittel sie in ihrem Unterricht einsetzen. Lehrmittel auf dieser Liste werden gemäss Mitteilung nach kantonalen Kriterien geprüft und vom Bildungsrat beschlossen. Die Lehrmittel sollen periodisch überprüft werden.

Bei den Sprachenfächern soll künftig im Lehrplan eine ausgewogene Förderung der vier Fertigkeiten «Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen» ersichtlich sein. Ausserdem sei auf einen schrittweisen Aufbau von Grammatik, Wortschatz und Orthographie zu achten.

Die Initiative «Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt» war 2016 vom Komitee «Starke Schule Baselland» eingereicht worden. Der Landrat hatte ihr im Februar 2018 mit 44 zu 38 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt.

Das unformulierte Volksbegehren fordert eine Rückkehr zum früheren Fremdsprachenunterricht an den Volksschulen und will die Lehrmittel «Mille feuilles», «Clin d'Oeil» und «New World» verbieten. Gegen ein Verbot stellten sich Regierung und Bildungsrat.

Die obligatorische Volksabstimmung über den Umsetzungsvorschlag zur Initiative hat die Regierung für November 2019 vorgesehen. Die neuen Lehrpläne und Lehrmittel könnten frühestens ab Schuljahr 2020/2021 eingeführt werden.

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