Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten vor und wurde am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt.
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Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zur verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Es setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderun-gen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und selbständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist in Bezug auf den Zugang zu Einrichtungen oder Fahrzeugen ein zentrales Thema des BehiG. Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den ÖV müssen spätestens nach 20 Jahren behindertengerecht sein. Somit müssen bis Ende 2023 alle Fahrzeuge und Haltestellen angepasst werden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung von Benachteiligungen beim Zugang zu Anlagen. Nach Ablauf der Anpassungsfrist Ende 2023 wären Klagen von Betroffenen und Behindertenorganisationen uneingeschränkt möglich.

In der Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung sind die spezifischen Vorgaben für den Busverkehr definiert. Neben der Verpflichtung zum Einsatz von Niederflurbussen werden auch bauliche Massnahmen wie die Erreichbarkeit der Haltepunkte, Neigung, Durchfahrbreite, Rollstuhleinfahrtsfläche und Bodenmarkierungen behandelt. Grundsätzlich muss der Ein-/Ausstieg durch einen niveaugleichen Einstieg sichergestellt werden. In Ausnahme-fällen kann der Einstieg durch eine fahrzeuggebundene oder mobile Rampe, einen Hublift oder mit einer anderen technischen Lösung gewährleistet werden.

Vor diesem Hintergrund müssen die bestehenden Bushaltestellen überprüft werden. Nach Erfassung des Zustandes werden die baulichen Massnahmen und eine Prioritätenliste für die Realisierung festgelegt. Der Gemeinderat hat dafür eine externe Firma beauftragt und einen Kredit von CHF 35‘000 bewilligt.

-Mitteilung der Gemeinde Wangen-Brüttisellen (vas)

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