Die deutsche Bundesregierung will das gegen Polen eingeleitete EU-Strafverfahren wegen der umstrittenen Justizreformen in dem Land fortsetzen.
Der deutsche Staatsminister für Europa Michael Roth gestikuliert während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem mazedonischen Aussenminister Nikola Dimitrov (nicht im Bild) nach ihrem Treffen in Skopje (MKD).
Der deutsche Staatsminister für Europa Michael Roth gestikuliert während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem mazedonischen Aussenminister Nikola Dimitrov (nicht im Bild) nach ihrem Treffen in Skopje (MKD). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das EU-Strafverfahren gegen Polen wird nicht eingestellt.
  • Die Fortschritte reichen «bei weitem noch nicht aus».

«Wir sind nach wie vor nicht davon überzeugt, dass die Vorschläge der polnischen Regierung in die richtige Richtung gehen», sagte der deutsche Staatsminister Michael Roth (SPD) heute Dienstag am Rande einer Anhörung im EU-Strafverfahren gegen Polen in Brüssel. Es seien zwar Fortschritte sichtbar, diese reichten aber bei weitem noch nicht aus.

Mit dem Verfahren soll die polnische Regierung dazu bewegt werden, Änderungen an ihren umstrittenen Justizreformen vorzunehmen. Es könnte theoretisch sogar mit einem Entzug der Stimmrechte bei EU-Entscheidungen enden. Nach Einschätzung von Rechtsexperten des Europarates führen die Reformen in der Summe zu direkter Abhängigkeit der Justiz von der parlamentarischen Mehrheit und dem Präsidenten der Republik.

Polen hatte sich im Rahmen des Strafverfahrens bereits im Juni einer ersten Anhörung im Kreis der Mitgliedsstaaten stellen müssen. Mit der weiteren Anhörung heute Dienstag sollte dem Land noch einmal die Gelegenheit gegeben, auf noch offene Fragen der EU-Partner zu antworten. Die Anhörung Polens ist Voraussetzung dafür, dass per Abstimmung offiziell festgestellt werden kann, dass in Polen die «eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung» von EU-Werten besteht. Dafür müssten 22 der 28 EU-Staaten zustimmen.

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