Parteispenden und Kampagnengelder müssen offengelegt werden

Für die Wahlen 2023 gelten erstmals die neuen Regeln für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung. Beiträge ab 15'000 Franken müssen offengelegt werden.

Die Schweiz hat die Empfehlungen zu mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung nur teilweise umgesetzt. - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die nächsten Wahlen werden Parteien ihre Finanzen öffentlich machen müssen.
  • Das Kampagnenbudget und Spenden über 15'000 Franken müssen gemeldet werden.
  • Kontrollieren muss die Eidgenössische Finanzkontrolle.

Für die kommenden Parlamentswahlen gelten neue Transparenz-Regeln. Das hat der Bundesrat heute entschieden.

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Das Kampagnenbudget sowie die in den zwölf Monaten bis zu den Wahlen eingegangenen Zuwendungen von mehr als 15'000 Franken müssen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) spätestens 45 Tage vor dem Wahltermin gemeldet werden. Die Finanzierung von Abstimmungskampagnen soll erstmals am 3. März 2024 offengelegt werden.

Ab einer Höhe von 15'000 Franken müssen Beiträge an Parteien und Komitees künftig offengelegt werden. Parteien haben auch offenzulegen, welche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Parteigeldern unterstützt werden. Die Offenlegungspflicht der Spenden wird mit Stichkontrollen überprüft.

Parlamentarier debattieren während der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte, am Montag, 8. März 2021 im Nationalrat in Bern. - Keystone

Neben der Offenlegung von Parteispenden müssen künftig auch Kampagnengelder transparenter ausgewiesen werden. Das Parlament stimmte für einen Schwellenwert von 50'000 Franken, ab dem der Aufwand offengelegt werden muss. Der Bundesrat hat diesen übernommen. Bei Ständeratswahlen gelten die Transparenzregeln nur für Gewählte.

Als Kontrollstelle ist die EFK vorgesehen. Dies war im Rahmen der Beratungen im Parlament zur Änderung des BPR noch nicht der Fall. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundesrat daher bis Ende 2024 eine Vorlage zur Revision des BPR unterbreiten, damit die EFK auf Gesetzesstufe als Kontrollstelle verankert wird.

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Der Bundesrat hat das revidierte Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) und die entsprechende Verordnung am Mittwoch auf den 23. Oktober 2022 in Kraft gesetzt, wie er mitteilte. Bei den neuen Bestimmungen handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur mittlerweile zurückgezogenen Transparenz-Initiative.