Nationalrat debattiert über erweiterte Nutzung von DNA-Profilen

Sollen Strafverfolgungsbehörden in Zukunft mehr Informationen aus dem DNA-Profil herauslesen dürfen?

Sollen Strafverfolgungsbehörden in Zukunft mehr Informationen aus einem DNA-Profil herauslesen dürfen? Darüber debattiert am Dienstag der Nationalrat. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat debattiert heute über eine Änderung im DNA-Profil-Gesetz.
  • Konkret will der Bundesrat künftig mehr als nur das Geschlecht bei DNA-Proben einsehen.
  • Bei der DNA-Phänotypisierung können auch Haut- und Augenfarbe oder Alter bestimmt werden.

Darüber debattiert am Dienstag der Nationalrat. Es geht um die Zulassung der so genannten Phänotypisierung. In der forensischen Ermittlungsarbeit können DNA-Spuren wichtige Hinweise liefern, weil sich anhand dieser Informationen Täterprofile erstellen lassen.

DNA-Phänotypisierung soll Polizei helfen

In der Schweiz darf aber heute nur nach DNA-Übereinstimmungen in vorhandenen Datenbanken gesucht werden, und es darf nur das Geschlecht herausgelesen werden.

Justizministerin Karin Keller-Sutter hofft, dass die Phänotypisierung die Ermittlungen unterstützen kann. (Archivbild) - Keystone

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (Sik-N) stellt sich hinter den Vorschlag des Bundesrates. Sie unterstützt die Änderungen im DNA-Profil-Gesetz und in der Strafprozessordnung mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Nicht auf die Vorlage eintreten wollen die Grünen.

Das revidierte DNA-Profil-Gesetz soll die DNA-Phänotypisierung ermöglichen. Diese wissenschaftliche Analysemethode erlaubt es, aus einer DNA-Spur äusserliche Merkmale mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit herauszulesen. Dabei geht es um die Farbe von Augen, Haut und Haar, das Alter und die biogeografische Herkunft.

Anwendung nur in Härtefällen

Die Phänotypisierung soll nur zur Aufklärung von schweren Verbrechen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft angewendet werden dürfen, konkret bei Straftatbeständen, welche mit einer maximalen Freiheitsstrafe von über drei Jahren bestraft werden. Das sind zum Beispiel Vergewaltigung, Mord und Raub.

Bei der Aufklärung von schweren Verbrechen sollen künftig auch Merkmale zum äusseren Erscheinungsbild des mutmasslichen Täters aus DNA-Profilen ausgewertet werden dürfen. (Symbolbild) - Keystone

In den Augen der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates richtet sich die Phänotypisierung nicht gegen eine bestimmte Person, sondern dient der Eingrenzung von Personenkreisen bei einer Ermittlung.

Eine starke Minderheit will allerdings einen Deliktekatalog für die Anwendung dieser Fahndungsmethode festschreiben. Sie will so sicherstellen, dass die Phänotypisierung nicht zum Regelfall wird.

Die Vorlage soll auch das Suchen nach Verwandtschaftsbezügen regeln. Meldet die DNA-Datenbank beim Abgleich einer DNA-Spur keinen Treffer und sind bislang alle Ermittlungen ergebnislos geblieben, ist ein solcher Suchlauf eine weitere Option, um die Person zu identifizieren, von der die sichergestellte DNA-Spur stammt.

Ergibt sich in der Datenbank eine Übereinstimmung, wird im Kreis der Verwandten nach dem Spurenleger gesucht. Dieser Suchlauf ist ebenfalls nur für die Aufklärung von Verbrechen zulässig und wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.

Vorstoss nach Vergewaltigung

Administrativ vereinfachen wollen der Bundesrat und die Sik-N die Löschregelung von DNA-Personenprofilen. Künftig wird die Aufbewahrungsdauer einmalig im Urteil festgelegt. Einzig bei Verwahrungen und therapeutischen Massnahmen bleiben die Löschfristen vom Vollzug der Sanktion abhängig.

Im Alter von 64 Jahren nach einer Krebserkrankung gestorben: Der Luzerner FDP-Nationalrat Albert Vitali, im Bild während der Wintersession der eidgenössischen Räte im Dezember 2019. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Gesetzesbestimmungen verlangt hatten die Räte mit einer Motion des 2020 verstorbenen Nationalrates Albert Vitali (FDP/LU). Vitali hatte den Vorstoss nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen LU im Juli 2015 eingereicht.

Am Tatort wurde die mutmassliche DNA des Täters sichergestellt, doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen. Die Frau, die beim Überfall vom Velo gerissen wurde, erlitt schwerste Verletzungen.

Das Parlament hatte die geltenden Regeln für die Auswertung von DNA-Spuren 2003 beschlossen. Die Mehrheit war damals der Ansicht, im Interesse des Persönlichkeits- und Datenschutzes sowie zum Schutz vor Missbrauch müssten den Behörden klare Grenzen gesetzt werden.