JSVP zahlt Anwälte für «Gender-Gaga» an Uni

Die Junge SVP will dem «Gender-Gaga» mit Gratis-Anwälten entgegentreten, sollten Unis die Noten kürzen, wenn in Prüfungen nicht gegendert wird.

Ausschnitte aus dem Leitfaden der ZHAW und der Flyer (Mitte) der Jungen SVP. - zhaw.ch / zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • Hochschulen empfehlen ihren Studenten, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.
  • Im Extremfall kann es bei Missachtung sogar Notenabzug geben.
  • Die Junge SVP will nun Gratis-Anwälte anbieten, denn juristisch sei dies kaum haltbar.

Studentinnen und Studenten sollen in ihren Arbeiten und Prüfungen geschlechtergerechte Sprache verwenden. Oder anders gesagt: Studierende sollen gendern. Bildungsstätten wie die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) oder die Universität Luzern haben eigens Sprachleitfäden entwickelt. «Woke-Wahn» nennt dies die Junge SVP und will nun bei juristischen Schritten dagegen behilflich sein.

Junge SVP spendiert Gratis-Anwälte

Genderstern, Genderdoppelpunkt und andere Varianten werden aber weder vom Duden noch vom in der Schweiz massgeblichen Sprachleitfaden der Bundeskanzlei anerkannt. Seit Monaten Zündstoff liefert die Frage, ob mit Notenabzüge zu rechnen habe, wer sich in Uni-Prüfungen um geschlechtergerechte Sprache foutiere. Sogar der Zürcher Regierungsrat hat sich schon mit solchen Prüfungs-Fragen befassen müssen.

David Trachsel, Präsident der Jungen SVP, will gegen die «Woke-Kultur» vorgehen. - Keystone

Die Antworten dazu lauten stets ähnlich: Nein, es gibt keinen Abzug in der Prüfungsnote. Denn allein die Dozenten entscheiden, was als Beurteilungskriterium zählt. Und darum ja, Gendern kann notenrelevant sein, denn Dozenten dürfen das – sofern sie es im Voraus ankündigen. Die Junge SVP hält nun fest, die Unis bewegten sich damit juristisch auf sehr dünnem Eis.

Das sogenannte Gender-Sternchen in der Anrede «Kolleg*innen» auf einem Bildschirm. Foto: Sebastian Gollnow/dpa - dpa-infocom GmbH

Mit Gratis-Anwälten will die Junge SVP nun das Eis zum Schmelzen bringen, wie es in einer Nau.ch vorliegenden Medienmitteilung heisst. «Wir bieten den betroffenen Studenten, sie durch alle juristischen Instanzen hindurch mit professionellem Rechtsbeistand zu unterstützen», lautet das Angebot. «Unsere juristischen Abklärungen haben ergeben, dass wir vor Gericht durchaus Chancen haben», sagt JSVP-Präsident David Trachsel zu Nau.ch

Rettung des «generischen Maskulinums»

Zwar sind die Sprachleitfäden der Hochschulen als Empfehlungen und nicht als Vorschriften gedacht. Die Lehrkräfte können deren Verwendung vorschreiben, sie können Genderzeichen festlegen, oder sie können es seinlassen. Was sie umgekehrt aber nicht können: Das generische Maskulinum vorschreiben. Wenn nicht ausschliesslich Männer gemeint sind, soll niemand nur «Politiker» schreiben müssen.

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Solche Weisungen und auch noch Bestrafungen für zuwiderhandelnde Studentinnen und Studenten seien absolut unverständlich, findet die Junge SVP. Sie unterstütze deshalb den Vorstoss von SVP-Nationalrätin Therese Schläpfer, die Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes verbieten will.

Studierende der ZHAW. - ZHAW

Das generische Maskulin, womit bei «Nationalräten» auch Therese Schläpfer mitgemeint sein kann, sei eine Eigenheit der deutschen Sprache. Diese verstehe «jeder», genauso wie das «generische Feminin». Dieses wird laut Schläpfer im Deutschen für die Mehrzahl verwendet, beispielsweise bei «die Männer».

Auch hier besteht eine Differenz zum gängigen Sprachgebrauch, wo unter dem generischen Femininum «die Nationalrätinnen» auch Männer mitgemeint sein sollen.