Grüne Sibel Arslan will mehr Feiertage – Parmelin sagt Nein

Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) fragte den Bundesrat, ob eine Änderung des Arbeitsgesetzes für mehr Feiertag möglich sei. Die Antwort war klar Nein.

Die Grünen-Nationalrätin will mehr Feiertage für Arbeitnehmende, Wirtschaftsminister Guy Parmelin sieht hier keinen Handlungsbedarf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Feiertage fallen manchmal auf das Wochenende und gehen so quasi verloren.
  • Das wollte Grünen-Arslan ändern und fragte den Bundesrat, ob er da handeln wolle.
  • Guy Parmelin verneinte; die bestehende Lösung im Arbeitsgesetz sei ausgeglichen.

Freie Tage sind schön, darin sind sich wohl die Meisten einig. Und sie sind wichtig, um sich von der Arbeit, der Schule oder ganz allgemein dem Alltag zu erholen. Manchmal aber fallen diese Feiertage auf ohnehin schon – für die meisten – freie Tage: das Wochenende.

Sibel Arslan, (Grüne/BS), spricht im Nationalrat an der Frühlingssession 2021. - Keystone

Das ist ärgerlich, denn so verfällt quasi ein freier Tag und die Bezahlung. Das fand auch Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) und bereitete für den Bundesrat prompt eine Frage vor.

Umfrage

Sollten Feiertage «nachgeholt» werden, wenn sie aufs Wochenende fallen?

Ja, das wäre mehr als nur fair und die Wirtschaft kann das verkraften.
25%
Nein, es gibt kein Menschenrecht auf freie Tage. Das wäre zu teuer.
75%

In der Fragestunde von gestern Montag reichte sie folgende Anfrage ein: «Ist der Bundesrat bereit, die geltende Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass künftig entgangene, den Sonntagen gleichgestellte Feiertage nachgeholt werden müssen?»

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Wirtschaftsminister Guy Parmelin beantwortete die Frage mündlich im Parlament. Und die Antwort lautete: Nein. Denn das Arbeitsgesetz regle nur das Arbeitsverbot am Sonntag.

Bundespräsident Guy Parmelin spricht im Nationalrat an der Frühlingssession 2021. - Keystone

Zudem könne ein Unternehmen den «verlorenen» Arbeitstag, wenn der Feiertag auf einen Wochentag falle, nicht nachholen. Also sei der umgekehrte Fall, wie es Arslan vorschlage, möglich. «Der Bundesrat erachtet diese Lösung als ausgeglichen», sagte er. Er beabsichtige nicht, das Arbeitsgesetz zu modifizieren.

Der Ostermontag zum Beispiel gilt als «Sonntag», also einen Feiertag. - Keystone

Das Gesetz gibt auch vor, dass der 1. August als einziger schweizweiter Feiertag existiert. Die Kantone haben dann die Freiheit, acht weitere Feiertage festzulegen. Diese gelten dann als «Sonntage».

Arslan ist mit den Antwort nicht zufrieden. Gerade in Corona-Zeiten würden wir alle mehr arbeiten. Deshalb erachtet sie eine entsprechende Regelung weiterhin als wichtig.