E-Zigaretten wurden ans Tabakproduktgesetz angeknüpft

Das Parlament hat E-Zigaretten an das Tabakproduktgesetz geknüpft. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion am Dienstag angenommen.

E-Zigaretten in einem Laden in Winterthur. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis jetzt waren E-Zigaretten von der Tabaksteuer befreit.
  • Das Parlament knüpfte nun E-Zigaretten ans Tabakproduktgesetz.
  • Die grosse Kammer hat dem Anliegen zugestimmt.

Das Parlament knüpft die Besteuerung von E-Zigaretten an die Inkraftsetzung des Tabakproduktgesetzes. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion angenommen. Die Verknüpfung hat die Gesundheitskommission des Nationalrats vorgeschlagen.

Die grosse Kammer hat dem Anliegen bereits zugestimmt. Aus Sicht der Gesundheitskommission des Ständerats sei die Verknüpfung sinnvoll, sagte Sprecher Josef Dittli (FDP/UR). Der Ständerat stimmte der Verknüpfung ohne Gegenstimme zu.

Auch der Bundesrat ist einverstanden mit dem Anliegen. Finanzminister Ueli Maurer führte dazu aus, dass E-Zigaretten zunächst von der Steuer befreit worden seien: Weil angenommen worden sei, dass sie den Ausstieg aus den Tabakprodukten fördern könnten.

Jetzt gehe es um die Koordination der Besteuerung mit dem Tabakproduktgesetz, sagte Maurer. Damit würde die E-Zigarette nach zehn Jahren Steuerabstinenz wieder besteuert. Das mache Sinn. Die Motion geht zur Ausführung an den Bundesrat.