Bundesrat verbietet lebende Hummer im Kochtopf
Gegen den Widerstand von Gastronomen beschliesst der Bundesrat, dass lebende Panzerkrebse vor dem Töten betäubt werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat beschliesst, dass Hummer vor dem Kochen im Topf betäubt werden müssen.
- Trotz Kritik aus Gastrokreisen hat der Bundesrat beschlossen, die Betäubungspflicht auf Panzerkrebse auszudehnen.
Gegen den Widerstand von Gastronomen hat der Bundesrat beschlossen, dass lebende Panzerkrebse vor dem Töten betäubt werden müssen. Bisher wurden die Tiere in der Regel lebend ins kochende Wasser geworfen. Mit diesem heftig umstrittenen, aber weit verbreiteten Umgang mit Panzerkrebsen ist nun Schluss. In Zukunft müssen die Tiere betäubt werden, zum Beispiel mit Elektroschocks.
In Gastrokreisen hat das bereits für rote Köpfe gesorgt. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat aber daran fest, die bisher nur für Wirbeltiere geltende Betäubungspflicht auf Panzerkrebse auszudehnen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass diese ebenfalls leidens- und empfindungsfähig seien, schreibt er dazu.
Kein Importverbot
Auch vor der Tötung müssen Panzerkrebse schonender gehalten werden. Sie dürfen zwar gekühlt, aber nicht mehr direkt auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden. Zudem müssen im Wasser lebende Arten neu immer in ihrem natürlichen Milieu gehalten werden. Ein Importverbot scheint hingegen nicht mehrheitsfähig. Der Nationalrat hat letzten Juni einen entsprechenden Antrag aus den Reihen der Grünen abgelehnt.