Abstimmungstermin Ende November verstreicht ungenutzt
In laufenden Jahr gibt es neben dem Wahlsonntag am 22. Oktober nur einen eidgenössischen Abstimmungstermin, nämlich am 18. Juni.
Das Wichtigste in Kürze
- In diesem Jahr gibt es nur einen Abstimmungstermin; am 18. Juni.
- Der Bundesrat verzichtet auf eine Volksabstimmung im November.
- Dies entspreche der langjährigen Praxis, schrieb die Landesregierung.
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung am 26. November 2023 zu verzichten. Dies entspreche der langjährigen Praxis, schrieb die Landesregierung in einer Mitteilung.
Damit kommen in diesem Jahr nur drei eidgenössische Vorlagen an die Urne: die OECD-Steuerreform, das Klimaschutzgesetz sowie das Covid-19-Gesetz.
Der nächstfolgende Abstimmungstermin ist der 3. März 2024. Der Bundesrat wird nach eigenen Angaben zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, welche Vorlagen dann zur Abstimmung gelangen. Wahrscheinlich ist, dass dann über die Pensionskassenreform abgestimmt wird.