Aarburg will keine Verlängerung der Asylunterkunft

Wie die Gemeinde Aarburg meldet, wird der Regierungsrat aufgefordert, den 2024 auslaufenden Mietvertrag für die Asylunterkunft nicht zu verlängern.

Die Gemeindeverwaltung Aarburg. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie der Stadtrat Aarburg aus der Pressemitteilung der Gemeinde Oftringen vom 26. Mai 2023 erfahren hat, beabsichtigt der Gemeinderat der Gemeinde Oftringen, eine Parzelle im Baurecht dem Kanton Aargau zu vermieten.

Dort soll eine kantonale Wohncontainersiedlung für 150 vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F-VA) sowie Schutzbedürftige (Ausweis S) errichtet werden.

Sollte die Einwohnergemeindeversammlung Oftringen am 7. September 2023 dem Standort für eine kantonale Unterkunft zustimmen, rechnet die Stadt Aarburg mit Auswirkungen für die Stadt im Rahmen des Asylverbundes mit der Gemeinde Oftringen.

Mit den neu geschaffenen Unterkunftsplätzen wird es der Gemeinde Oftringen möglich sein, ihre Aufnahmepflicht rasch zu erfüllen.

Asylverbund wird unwirksam

Der erst am 21. Oktober 2022 mit der Gemeinde Oftringen vertraglich vereinbarte Asylverbund wird aus diesem Grund unwirksam.

Dies ist insbesondere störend, da die Gemeinde Oftringen seit Jahren ihre Aufnahmepflicht nicht erfüllt hat und der Kanton während Jahren auf die Ersatzabgabe (90 Franken pro Person und Tag) verzichtete.

Entsprechend war die Gemeinde Oftringen nie bereit, einen Asylverbund mit der Stadt Aarburg einzugehen.

Erst als von Seiten Departement Gesundheit und Soziales und Regierungsrat Gallati das geltende Recht durchgesetzt wurde, willigte der Gemeinderat Oftringen einem Asylverbund Aarburg-Oftringen ein.

Aarburg und Oftringen erfüllen ihre Aufnahmepflicht

Dass die Gemeinde Oftringen als Verbundgemeinde der Stadt Aarburg den Standort für eine kantonale Unterkunft in der Endphase, ohne jegliche vorgängige Information an den Stadtrat der Stadt Aarburg, plant, betrachtet der Stadtrat Aarburg als Vertragsbruch.

Auch war dem Kanton bekannt, dass Aarburg und Oftringen gemeinsam in einem Asylverbund ihre Aufnahmepflicht erfüllen.

Es ist sehr stossend, dass die Stadt Aarburg zu keinem Zeitpunkt bei den Verhandlungen dabei sein konnte, noch jemals vonseiten Gemeinde Oftringen oder Kanton informiert wurde.

Der neue Standort für die kantonale Unterkunft in der Gemeinde Oftringen würde bedeuten, dass sowohl die Stadt Aarburg als auch die Nachbargemeinde Oftringen über eine kantonale Asylunterkunft verfügen und mit den Auswirkungen der kollektiven Asylunterkünften auf mehreren Ebenden konfrontiert wären.

Entlastung braucht es zwingend auch für Aarburg

Statt den vorgegebenen 64 Personen nimmt die Stadt Aarburg schon seit Jahren doppelt, teilweise dreimal so viele Personen auf – dies liegt selbstverständlich an der kantonalen Unterkunft, welche mit 80 Plätzen zu Buche schlägt.

Mit einer zusätzlichen kantonalen Asylunterkunft in der Nachbargemeinde würden der Asylverbund Aarburg-Oftringen mit fast 350 Personen zu einer der grössten Asylregionen im Kanton. Und das, obwohl der Asylverbund lediglich 180 Personen aufnehmen müsste.

Es kann nicht sein, dass der Kanton gegenüber der Gemeinde Oftringen Zugeständnisse macht und sie von den heute 100 Personen im Asylbereich, die in Oftringen leben, um 60 Personen entlasten würde, wenn eine zusätzliche kantonale Unterkunft gebaut werden kann, währenddessen die Asylpartnergemeinde Aarburg leer ausgeht.

Eine Entlastung braucht es daher zwingend auch für Aarburg.

Die Asylunterkunft Lindengutstrasse wurde 2014 unter grossem Protest eröffnet

Die Asylunterkunft Lindengutstrasse wurde 2014 unter der damaligen verantwortlichen Regierungsrätin Susanne Hochuli unter grossem Protest der Aarburger Bevölkerung eröffnet.

2024 läuft der Mietvertrag mit dem Liegenschaftsbesitzer aus. Daher wäre es jetzt am Regierungsrat des Kantons Aargau, endlich die Bevölkerung in Aarburg zu entlasten und den Mietvertrag auslaufen zu lassen.

Nach den für die Stadt Aarburg überproportional belastenden Jahren im Asylbereich wird die Stadt Aarburg auch nach der Vertragsauflösung und Aufgabe der kollektiven Unterkunft ihrer vorgegebener Aufnahmepflicht nachkommen.