Verzeichnis der Informationsbestände Thalwil ist genehmigt

Die Gemeinde Thalwil hat ein Verzeichnis erstellt, in welchem Zweck und Inhalt aller Datenverwaltungssysteme der Verwaltung ersichtlich sind.

Bahngleis beim Bahnhof Thalwil. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Informations- und Datenschutzgesetz verpflichtet öffentliche Organe im Kanton Zürich dazu, ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände (VIB) und deren Zwecke öffentlich zugänglich zu machen. Das Verzeichnis dient als Überblick über die in einer Gemeinde produzierten und verwalteten Unterlagen und gibt an, ob diese Unterlagen Personendaten enthalten.

Das Verzeichnis der Gemeinde Thalwil gibt Auskunft über Zweck und Inhalt der Datenverwaltungssysteme sowie darüber, ob darin Personendaten verwaltet werden. Zudem enthält das VIB die Ablagestruktur, mit welcher in der Gemeinde gearbeitet wird. Auch in der Ablagestruktur, dem sogenannten «Ordnungssystem», ist ersichtlich, welche Bereiche Personendaten verwalten.

Das VIB der Gemeinde Thalwil wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 1. März 2022 genehmigt. Es ist ab sofort auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.