Scheinheiliger Christian Schwarz
Vor wenigen Wochen hat Christian Schwarz acht gesunde Bäume gefällt und anschliessend mit seinem Leserbrief in der Täpo über Biodiversität, Lebensräume für die Tiere und Pflanzen belehrt.

Die durch Christian Schwarz abgemorxten (sein eigenes Wort im Leserbrief passt am besten zu ihm selber) Bäume vernichteten wesentlich mehr Tieren und Pflanzen die Lebensgrundlage, als ein Steingarten vor einem Einfamilienhaus. Das alles wegen unwesentlichem Schattenwurf.
Wie begann diese Geschichte
Nördlich des Weilers Nagelshausen hat es einen schmalen Streifen, der als Wald ausgeschieden ist. Christian Schwarz hätte am liebsten, wenn dieses Tier- und Pflanzenparadies ausradiert würde, weil er glaubt, dass seine wenigen und kleinen Hochstammbäume unter dem Schatten leiden. Ein Kenner würde an diesem Ort keine oder nur Bäume pflanzen, die auch mit weniger Licht auskommen. Der Waldbesitzer will zum grossen Glück von Bäume fällen nichts wissen und hat mich über das Auftreten von Christian Schwarz informiert. Ein Waldbesitzer ist frei, wie intensiv er seinen Wald pflegen möchte. Ohne Beizug des Försters darf aber im Wald ohnehin nichts abgeholzt werden.
Grenze wurde markiert
Um einen sinnvollen Augenschein mit dem Förster und dem zugeteilten Kreisforstingenieur durchführen zu können, habe ich dem Geometer den Auftrag erteilt, die Grenze zur Wiesenparzelle Nr. 1441 von Christian Schwarz zu markieren.
Kaum war das passiert, hat Christian Schwarz gesehen, dass einige Bäume auf seiner Parzelle liegen, also nicht zum Wald gehören und umgehend mit Fällen begonnen. Nach den ersten sechs Baumfällungen habe ich Christian Schwarz per E-Mail vom 9. März 2019 verboten, weitere Fällungen vorzunehmen, bis der Augenschein stattgefunden habe.
Das grosse Erwachen
Beim Augenschein mit dem Förster und Kreisforstingenieur vom 26. März 2019 musste ich mit Schrecken zur Kenntnis nehmen, dass der scheinheilige naturverbundene Christian Schwarz trotz Verbot die beiden wunderbaren Kirschbäume niedergestreckt hat. Einer davon war mindestens 40 Jahre alt, hatte einen Stammdurchmesser von rund 50cm und war über 12 m hoch. Der Förster hat bestätigt, dass es sich um einen vitalen Baum handelte. Leider habe ich nicht umgehend eine Einzelschutzverfügung veranlasst, dann könnte die Gemeinde eine Anzeige erstatten.
Nachträgliche Baubewilligungsverfahren
Sie haben sicher in der letzten Täpo und/oder im Amtsblatt gesehen, dass für diverse Bauten im „Freistaat“ Pfaffenbüel nachträgliche Baubewilligungsverfahren abgewickelt werden müssen. Die Gemeinde hat eine Bestandesaufnahme für die Zeit von 1960 bis 2016 in Auftrag gegeben. Da hat es auch noch nicht bewilligte Bauten von Christians Vater dabei. Das Amt für Raumentwicklung hat unmissverständlich mitgeteilt, dass keine weiteren Baueingaben mehr behandelt werden, bis alle Altlasten bewilligt oder rückgebaut worden sind. Eine erste Zwischenetappe ist mit der nun laufenden Baueingabe erreicht. Nach der öffentlichen Auflage wird sich der Kanton mit diesen Pendenzen befassen. Ich bin gespannt, ob diese Bauten in der Landwirtschaftszone bewilligt werden. Der Hof von Christian Schwarz hat die Behörden in der Vergangenheit sehr oft beschäftigt und wird es auch noch in Zukunft tun. Fazit: Es ist wichtig, dass der „Freistaat“ Pfaffenbüel aufmerksamer beobachtet wird, als dies auch schon der Fall war.