St. Margrethen: Videoüberwachung in der Passerelle

Wie die Gemeinde St. Margrethen mitteilt, hat der Gemeinderat erlassen, dass im Treppen-/Lifttrakt der Passerelle drei Überwachungskameras installiert werden.

Das Gemeindehaus Widnau. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Artikel 23 des Polizeireglements die Installation von drei Kameras im Treppen-/Lifttrakt der Passerelle.

Die Kameras dienen der Videoüberwachung mit der Möglichkeit der Personenidentifikation. Die Standorte der Videokameras können über den Link auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 43 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen erhoben werden.

Der Rekurs muss einen Antrag sowie die Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten.