St.Gallen möchte Problem des Lehrpersonenmangels bewältigen

Wie die Staatskanzlei Kanton St.Gallen mitteilt, wurde die Situation zum Lehrpersonenmangel analysiert und Massnahmen auf allen Ebenen vorgeschlagen.

Die Altstadt in St.Gallen von oben. - Gemeinde Stadt St.Gallen

Der Lehrpersonenmangel ist eine anhaltende Herausforderung für die St.Galler Schulen.

Eine vom Bildungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat die Situation analysiert und schlägt Massnahmen auf allen Ebenen vor. Der Bildungsrat hat die Massnahmen priorisiert und ergänzt.

Keine Patentlösung möglich

Der Bildungsrat hat im Sommer 2022 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Herausforderung Lehrpersonenmangel zu bewältigen.

Ihr Auftrag: Die Situation analysieren, Bedürfnisse verschiedener Akteure berücksichtigen und daraus Massnahmen ableiten.

Die Auslegeordnung dient als Grundlage, um qualifiziertes Lehrpersonal langfristig zu sichern.

Der Bericht liegt nun vor. Er macht deutlich, dass es keine Patentlösung gibt. Es braucht ein Paket an Massnahmen auf mehreren Ebenen.

Bedarfsgerechte Kinderbetreuung anbieten

Der Bildungsrat hat gestützt auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe mehrere Massnahmen priorisiert und ergänzt.

Die Gemeinden werden als Arbeitgeber der Lehrpersonen aufgefordert, flächendeckende, bezahlbare und bedarfsgerechte Kinderbetreuung anzubieten.

Dies steht im Zusammenhang mit dem XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz, der für die Schulträger eine Angebotspflicht für Familien im schulergänzenden Bereich ab dem Schuljahr 2024/25 schafft.

Die PHSG prüft weitergehende Massnahmen

Zentral ist, den Einstieg in den Lehrberuf sorgfältig zu begleiten. Diese Berufseinführung durch die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) wird in einem separaten Projekt überprüft und optimiert.

Die PHSG prüft weitergehende Massnahmen, um die Schulträger zu unterstützen.

Besonders Sorge zu tragen gilt es jenen Lehrpersonen, die bereits unterrichten. Die Schulträger sind angehalten, Instrumente zur Entlastung vermehrt zu nutzen.

Der Beratungsdienst Schule des Bildungsdepartementes berät Schulleitungen und Lehrpersonen in Belastungssituationen.

Kanton bietet Unterstützung und Beratung an

Wichtige Faktoren sind Arbeitsklima und Wertschätzung. Der Kanton macht auf Beratungsdienste als zusätzliche Unterstützung aufmerksam.

Zum Beispiel steht der Beratungsdienst Schule den Schulleitungen für Führungscoaching, Team- und Organisationsentwicklung zur Verfügung.

Die Personalführung kann dadurch gestärkt werden. Schulträger greifen als Notlösung gelegentlich auf Personen ohne Lehrdiplom zurück.

Der Kanton bietet in diesen Situationen Unterstützung und Beratung an und übernimmt einen Teil der Kosten.

Anpassung kann nicht kurzfristig realisiert werden

Betreffend Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogik hat die Hochschule für Heilpädagogik die Kontingentierung der Studienplätze pro Träger aufgehoben.

Im Kanton St.Gallen sind für das kommende Studienjahr bereits 65 Anmeldungen eingegangen. Zuvor war das Kontingent auf 45 Plätze beschränkt.

Die Kündigungsfrist für Lehrpersonen soll den umliegenden Kantonen angepasst werden.

Da es sich dabei um eine Gesetzesänderung handelt, kann diese Anpassung nicht kurzfristig realisiert werden.

Schweizweite Imagekampagne für den Lehrberuf

Erste, dringliche Massnahmen zur Bekämpfung des Lehrpersonenmangels wurden an der Medienkonferenz vom 5. April 2023 kommuniziert. Sie treten teils ab dem Schuljahr 2023/24 in Vollzug.

Dies sind: Lohnanpassungen bei Lehrpersonen ohne anerkanntes Diplom, neue Studiengänge für Quereinsteigende an der PHSG (ab 2024/25) sowie mehr Flexibilität bei Abwesenheiten von Studierenden für Stellvertretungen.

Zudem unterstützt der Kanton eine schweizweite Imagekampagne für den Lehrberuf.

Es braucht ein Zusammenspiel aller Akteure

Nur wenn den Zuständigkeiten in der Volksschule Rechnung getragen wird, kann der Lehrpersonenmangel langfristig bekämpft werden.

Die Schulträger sind als Arbeitgeber zuständig für den Einsatz der Lehrpersonen vor Ort. Dafür nutzen sie ihre Handlungsspielräume.

Der Bildungsrat ist zuständig für das Reglementsrecht. Die PHSG ist zuständig für Angebote in der Ausbildung.

Die Regierung ist zuständig für Verordnungsrecht, der Kantonsrat auf Antrag der Regierung für Gesetzesrecht.

Neue ständige Arbeitsgruppe eingesetzt

Die bestehende Arbeitsgruppe hat ihren Auftrag mit dem Abschlussbericht abgeschlossen.

Der Bildungsrat hat ein neues Mandat für eine neue ständige Arbeitsgruppe erteilt.

Diese soll die Umsetzung der Massnahmen begleiten und künftig verlässliche Daten zur Situation der Lehrpersonen erheben.

Dazu gehören etwa Gründe für Stellenwechsel, Fluktuationszahlen oder Berufsaustritte.

Mehrere Institutionen sind vertreten

Die zwölfköpfige Arbeitsgruppe steht unter der Leitung von Bildungsrat Peter Göldi.

In ihr vertreten sind nebst der Pädagogischen Hochschule St.Gallen und dem Schulträgerverband, der Kantonale Lehrerverband, der Verband Schulleiter Kanton St.Gallen, der Verband Personal Öffentlicher Dienste, der Verband Privater Sonderschulträger und das Amt für Volksschule.