Das neue Kurtaxenreglement in Lenk ist beschlossene Sache

Wie die Gemeinde Lenk mitteilt, hat der Gemeinderat am 14. März 2023 das Kurtaxenreglement mit Inkrafttreten per 1. Januar 2024 beschlossen.

Blick auf ein Bauernhaus in Lenk. - Nau.ch/ Ueli Hiltpold

Grundlage des aktuell gültigen Kurtaxenreglements an der Lenk ist das Musterreglement des Kantons Bern.

Das Musterreglement wurde im 2015 jedoch angepasst und die Auslegung der Vorgaben haben sich gemäss einer juristischen Abklärung verändert.

Darum müssen insbesondere die pauschal erhobenen Kurtaxen für die Eigennutzung von den effektiv abgerechneten Logiernächten der Vermietung getrennt werden.

Kurtaxenreglement untersteht dem fakultativen Referendum

Die zweite entscheidende Anpassung betrifft Ferienwohnungen mit über vier Zimmern, die bis anhin unabhängig ihrer Anzahl Zimmer gleich eingestuft wurden.

Neu gibt es für die pauschale Kurtaxe pro Zimmer einen Zuschlag.

Weitere Anpassungen sind Präzisierungen, die aufgrund der praktischen Erfahrung in der Anwendung des Reglements und der Verordnung nötig waren.

Das neue Kurtaxenreglement inklusive -Verordnung liegt vom 23. März bis 24. April 2023 öffentlich auf und untersteht dem fakultativen Referendum.