Untereggen: Reglement über Luftreinhaltemassnahmen wird rechtsgültig

Wie die Gemeinde Untereggen berichtet, wird nach Ablauf der Referendumsfrist das Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen rechtsgültig.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Am 25. Februar 2022 lief die Referendumsfrist für das neue Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen der Gemeinde Untereggen unbenutzt ab. Das Reglement ist damit rechtsgültig.

Der Gemeinderat hat davon an seiner Sitzung vom 22. März 2022 Kenntnis genommen und den Vollzugsbeginn auf den 1. April 2022 festgelegt. Die amtliche Bekanntmachung von Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn erfolgt gestützt auf Artikel 6 des Gemeindegesetzes. Das Reglement über die Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen der Gemeinde Untereggen ist auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.