Waltenschwil ruft auf, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden

Wie die Gemeinde Waltenschwil informiert, müssen Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen bis Ende September 2021 zurückgeschnitten werden.

Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach

Die Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden.

Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimetern Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis zu 1,80 Metern Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf zwei Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden; in den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.

Wo Bäume und Sträucher bis Ende September 2021 nicht zurückgeschnitten beziehungsweise ausgeastet werden, erfolgt die Arbeit ohne weitere Anzeige an den Grundeigentümer durch das Bauamt. Für die dadurch entstehenden Kosten hat der Eigentümer aufzukommen. Die Gemeinde Waltenschwil macht darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.