Maur verlängert Leistungsvereinbarung mit Kanton Zürich

Wie die Gemeinde Maur berichtet, wird die Leistungsvereinbarung zur Integrationsförderung im Asyl- und Flüchtlingsbereich bis 2027 mit dem Kanton verlängert.

Die Ortsstrasse und der Dorfplatz in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Jahr 2018 haben sich der Bund und die Kantone auf eine gemeinsame Integrationsagenda Schweiz geeinigt, die eine Intensivierung der Integrationsförderung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich vorsieht und dafür verbindliche Wirkungsziele und Prozesse definiert.

Die Umsetzung dieser Integrationsagenda erfolgt seither im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme.

Ziel dabei ist, die Integrationsförderung als Querschnittaufgabe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden zu verankern, indem die Rollen der einzelnen Ebenen definiert und die Zusammenarbeit und Koordination verstärkt wird.

Verlängerung der Leistungsvereinbarung

Diese Zusammenarbeit wurde seither mittels einer jeweils auf drei Jahre definierte Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und den Gemeinden geregelt, welche die Leistungen beider Partner sowie die finanzielle Beteiligung des Kantons regelt.

Zwischen dem Kanton und der Gemeinde Maur besteht seit 2018 eine Leistungsvereinbarung, die Ende 2023 ausläuft.

Der Gemeinderat hat nun der Verlängerung für die Jahre 2024 bis 2027 zugestimmt.