Wahlvorschläge für Gemeinderatsmitglieder Küsnacht bekannt

Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, sind innert der festgesetzten Frist drei Wahlvorschläge für ein Mitglied des Gemeinderates eingereicht worden.

Die Gemeindeverwaltung Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 2. Februar 2023 sind innert der festgesetzten Frist Wahlvorschläge für Bürgin Thomas (1972, Klassenlehrperson, Küsnacht, parteilos), Durisch Claudio (1970, Portfoliomanager Immobilien, Küsnacht, parteilos) und Otth Elisabeth «Lilly» (1984, Chemikerin, Küsnacht, SVP) eingereicht worden.

In Anwendung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine zweite Frist von sieben Tagen, bis 6. April 2023, 16.30 Uhr angesetzt, innert welcher bereits eingereichte Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen sowie neue Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden können.

Nach Ablauf dieser Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Küsnacht hat.

Formulare können bei Gemeinderatskanzlei bezogen werden

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein.

Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare mit den notwendigen Angaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeinderatskanzlei Küsnacht bezogen werden.

Da die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird am 18. Juni 2023 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Allfälliger zweiter Wahlgang möglich

Erreicht im ersten Wahlgang keine der vorgeschlagenen Personen das absolute Mehr, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang.

Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeinderatskanzlei bisherige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 3. September 2023 festgesetzt.

Schriftlicher Stimmrechtsrekurs kann erhoben werden

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen ab Publikation schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.