In Sumvitg gilt das Feuerverbot im Freien auch am 1. August

Wie die Gemeinde Sumvitg mitteilt, gelten wegen der Waldbrandgefahr einige Verbote. Aufgrund Wettervorhersage gilt das Feuerverbot im Freien auch am 1. August.

Gemeindehaus Sumvitg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wegen der Waldbrandgefahr gelten in der Gemeinde einige Verbote. Es ist generell verboten, Feuer im Freien zu entfachen.

Ausserhalb der Dörfer ist die Benutzung der Feuerstellen verboten.

Gemäss Wettervorhersage gilt das Feuerverbot im Freien auch am 1. August. Sollte sich die Situation ändern, wird über die Webseite der Gemeinde informiert.

Die Bevölkerung wird gebeten, das Verbot zu beachten. Für Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.