Horgen ZH: Jugendliche dürfen in Unterführung legal sprayen

Was vor einiger Zeit im Jugendparlament gefordert wurde, wird nun Realität. In der Schärbächli-Unterführung in Horgen kann ohne Konsequenzen gesprayt werden.

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Nau.ch/Drone-Air-Media.ch - Legales Sprayen in Horgen ZH.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Horgen ZH gibt es einen Ort, an dem legal gesprayt werden kann.
  • Initiiert wurde die Aktion vom dortigen Jugendparlament und der Jugendarbeit Drehscheibe.
  • Die Gemeinde habe die entsprechende Unterführung unkompliziert zur Verfügung gestellt.

Die Schärbächli-Unterführung nahe der Fährstation in Horgen ist einzigartig. Denn hier liegt der einzige Ort der Gemeinde, an dem Jugendliche, ohne Konsequenzen zu fürchten, Graffiti machen können.

Neben dem Jugendparlament hat sich dafür die offene Jugendarbeit «Drehscheibe» eingesetzt und ein Konzept entworfen. Ein Antrag beim Gemeinderat wurde überraschend positiv aufgenommen. «Die Gemeinde hat uns die Unterführung an der Schärbächli-Strasse sehr unkompliziert zur Verfügung gestellt», sagt Jugendarbeiter David Güntensperger gegenüber der «Zürichsee Zeitung».

Vor einer Woche wurde mithilfe von Künstlerinnen und Künstlern aus der Region die neue sogenannte «Hall of Fame» eingeweiht. Die Jugendarbeit wolle der Jugendkultur eine Fläche bieten, wo sie sich ausbreiten kann.

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Man möchte beobachten, wie sich das Projekt in der nahen Zukunft entwickelt. Sollten die Wände irgendwann mal komplett übermalt sein, könne man sie laut Güntensperger neu grundieren und so runderneuerten Platz beschaffen.

Grundsätzlich seien die Sprayerinnen und Sprayer frei darin, was sie mit der Fläche anstellen. Es sei bloss wünschenswert, dass Kunstwerke mindestens zwei Wochen unberührt bleiben würden. Genauso werde empfohlen, eine Maske bei der Arbeit zu tragen.