Das Gemeindepersonal in Rafz erhält eine Teuerungszulage

Wie die Gemeinde Rafz mitteilt, richtet sich der Gemeinderat in seiner Entscheidung nach dem Landesindex der Konsumentenpreise.

Das Gemeindehaus in Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Personal der Gemeinde Rafz ist nach dem Personalrecht des Kantons Zürich angestellt.

Der Regierungsrat hat beschlossen, dem Kantonspersonal eine Teuerungszulage von 3,5 Prozent auszurichten.

Dieser Entscheid gilt auch für das Gemeindepersonal. Der Gemeinderat von Rafz hat deshalb zusätzliche Lohnanpassungen nur sehr zurückhaltend gewährt: zwei Personen erhielten zusätzlich einen Stufenanstieg.

Die Mitglieder von Behörden und Kommissionen sowie die nebenamtlichen Funktionäre der Politischen Gemeinde Rafz werden nach der Entschädigungsverordnung und dem Entschädigungsreglement entschädigt.

Der Gemeinderat kann die Entschädigungen anpassen

Für die Festsetzung der Entschädigungen der Behördenmitglieder ist grundsätzlich die Gemeindeversammlung zuständig.

Der Gemeinderat hat jedoch gestützt auf die Entschädigungsverordnung (EVO) die Kompetenz, sämtliche Entschädigungen auf Anfang Jahr oder zu Beginn einer neuen Legislaturperiode der Teuerung anzupassen.

Aufgrund der erheblichen Teuerungsentwicklung hat der Gemeinderat entschieden, auch die übrigen Entschädigungen der Teuerung anzupassen.

Landesindex der Konsumentenpreise

Grundlage für die Gewährung des Teuerungsausgleichs für das Personal ist der Landesindex der Konsumentenpreise.

Dieser erhöhte sich von Oktober 2017 bis Oktober 2022 um 4,6 Prozent beziehungsweise von 100,9 Punkten auf 105,5 Punkte (Basis Dezember 2015 = 100 Punkte).

Um diesen Prozentsatz hat der Gemeinderat die Entschädigungen erhöht.

Die überarbeitete Entschädigungsverordnung sowie das Entschädigungsreglement können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.