Neue städtische Richtlinien für nachhaltiges Bauen in Dietikon
Wie die Gemeinde Dietikon mitteilt, treten am 1. Dezember 2022 die neuen städtischen Richtlinien für nachhaltiges Bauen in Kraft.
Der Stadtrat von Dietikon hat am 14. November 2022 die neuen städtischen Richtlinien für die Anforderungen an das Nachhaltige Bauen bei Gestaltungsplanverfahren und für städtische Neu- und Umbauten genehmigt.
Mit diesen Richtlinien wird eine nachhaltige Siedlungsentwicklung gemäss den Zielen der Gemeindeordnung und der städtischen Energie- und Klimastrategie sichergestellt.
Die Richtlinien sind eine überarbeitete Version der bisherigen Richtlinien mit energetischen Anforderungen an Gestaltungsplanverfahren und städtische Bauprojekte aus dem Jahr 2014.
Da sich in der Zwischenzeit die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die energiepolitischen Ziele der Stadt und der Stand der Technik beziehungsweise die Nachhaltigkeitsstandards für Gebäude stetig weiterentwickelt haben, war eine Revision und Erweiterung der Richtlinien erforderlich.
Klimaangepasstes Bauen
So decken die neuen Richtlinien auch Nachhaltigkeitsthemen über die Energie und Bauökologie hinaus ab, wie zum Beispiel klimaangepasstes Bauen, Biodiversität oder Lichtverschmutzung.
Auch die Energieeffizienz im Betrieb der städtischen Gebäude erhält ein höheres Gewicht.
Der jeweilige Energieträger in den einzelnen Vorhaben richtet sich nach der städtischen Energieplanung.
Grössere Flexibilität für private und städtische Bauvorhaben
Das Spektrum der möglichen Nachhaltigkeitsstandards wird in den neuen Richtlinien ebenfalls erweitert.
Nebst den verschiedenen Minergie-Standards sind auch Lösungen mit dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder ähnlichen Gebäudestandards zulässig.
Diese Offenheit erlaubt privaten Bauherrschaften in Gestaltungsplanverfahren und der Stadt in ihren eigenen Bauvorhaben eine grössere Flexibilität, um den Bau und Betrieb von neuen oder sanierten Gebäuden projektspezifisch bezüglich der Kosten und der Nachhaltigkeit zu optimieren.
100 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 für die Stadtverwaltung
Die überarbeiteten Richtlinien mit den Anforderungen an das Nachhaltige Bauen bilden ein wichtiges Instrument der Stadt, um ihre Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen:
Die Stadtverwaltung soll ihren Energiebedarf bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion auf dem Stadtgebiet soll ausgebaut werden und der Energieverbrauch pro Kopf beziehungsweise pro Quadratmeter Nutzfläche soll reduziert werden.
Die Richtlinien treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.