Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Churwalden erlassen

Wie die Gemeinde Churwalden berichtet, wird bis auf Weiteres und insbesondere für den 1. August 2022 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.

Gemeindehaus Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Churwalden bis auf Weiteres und insbesondere für den 1. August 2022 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Churwalden.

Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf. Vom absoluten Feuerverbot ist das Brauchtumsfeuer, das Zünden von Feuerwerk, Feuern im Freien und sämtliche Grillstellen betroffen. Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.