So will die Stadt Baden Corona-Folgen abfedern

Der Stadtrat hat zu Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weitere Massnahmen beschlossen.

Die weite Gasse in Baden. - Nau.ch / jpix.ch

Der Stadtrat Baden hat ein Hilfspaket zur Unterstützung der städtischen Mieter von Gewerbe- und Kulturflächen, der Kinderbetreuungsinstitutionen und des lokalen Gewerbes aufgegleist. Das Hilfspaket besteht aus drei Massnahmen.

«Badener Modell»: Mietzinserlasse in Relation zu Umsatzeinbussen

Das «Badener Modell» gewährt den städtischen Mieterinnen und Mietern von Gewerbeflächen Reduktionen auf den Mietzins. Diese sollen im Verhältnis der aufgrund von Corona erlittenen Umsatzeinbussen stehen. Dafür müssen die Betreiber ihre Umsatzzahlen der Vorjahre offenlegen.

Den Mietern von kulturell genutzten Flächen werden ebenfalls Mietzinserlasse gewährt.

Beim Badener Tor in Baden. - Nau.ch / jpix.ch

Das Modell berücksichtigt damit die individuelle Betroffenheit der einzelnen Betriebe. Es gilt, sofern keine übergeordnete Regelung von Bund oder Kanton folgt.

Das Badener Modell könnte bei weiteren Eigentümerinnen und Vermieter in ähnlichen Situationen Schule machen. Der Stadtrat ist zuversichtlich, dass andere Gemeinden in der Region das «Badener Modell» adaptieren.

Entschädigung für Kitas

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertagesstätten, Tagesstrukturen, Tagesfamilien, Tagesschule und Spielgruppen sind gross. Eine Umfrage der Stadt Baden ergab, dass diese mit Ausfällen von bis zu 930'000 Franken rechnen müssen.

Die Stadt Baden anerkennt die grosse Bedeutung der familienergänzenden Kinderbetreuung und unterstützt ihr Weiterbestehen. Die Stadt Baden will 33% der Ausfallentschädigung für Elternbeiträge von Badener Kinder übernehmen. Das Hilfspaket umfasst maximal 400'000 Franken.

Die Stadt Baden wird nun (unter Berücksichtigung der Entscheide auf Bundes- und Kantonsebene) die Rahmenbedingungen für die Umsetzung ausarbeiten. Aufgrund der noch ausstehenden Entscheide wird dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen.

Öffentlicher Raum für Beizen

Für das lokale Gewerbe und die lokalen Restaurationsbetriebe wird eine zusätzliche Nutzung des öffentlichen Raums in Aussicht gestellt.

Eingehende Gesuche um Nutzungen des öffentlichen Raums will die Stadt rasch prüfen. Gartenwirtschaften und Kundenstopper (Werbeschilder) im öffentlichen Raum werden für das Jahr 2020 von der Gebührenpflicht entbunden.

Für Veranstaltungen lokaler Anbieter werden bis Ende des dritten Quartals 2020 keine Bearbeitungsgebühren, Nutzungsgebühren öffentlicher Raum und Spruchgebühren erhoben.

Die erwartete Entlastung für das lokale Gewerbe und die Restaurationsbetriebe beläuft sich auf rund 165'000 Franken.