Neuenhof budgetiert für 2023 einen Aufwandsüberschuss

Wie die Gemeinde Neuenhof mitteilt, rührt der höhere Aufwandsüberschuss im Budget 2023 aus dem niedrigeren kantonalen Finanzausgleich.

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Der Voranschlag 2023 weist einen Aufwandüberschuss von 1‘280‘000 Franken aus.

Im Vergleich dazu rechnete das Vorjahresbudget 2022 mit einem Defizit von 563‘000 Franken.

Der höhere Aufwandüberschuss im Budget 2023 rührt im Wesentlichen daher, dass im Jahr 2023 der Beitrag aus dem kantonalen Finanzausgleich aufgrund der sehr guten Steuererträge der Vorjahre nochmals bedeutend tiefer ausfällt.

Zudem sind einige Aufwendungen, welche bereits im Budget 2022 enthalten waren, nochmals im Budget 2023 aufgeführt, da aufgrund von Verzögerungen in der Umsetzung die Realisierung in das Jahr 2023 verschoben werden musste.

Höhe der Lohnanpassungen wird noch entschieden

Ausgabenseitig sind deutliche Mehraufwendungen aufgrund der Teuerungsentwicklung im Bereich Personal und beim Sachaufwand enthalten.

Bezüglich möglicher Anpassungen der Löhne hat der Gemeinderat Anpassungen in der Höhe von 3 Prozent ins Budget eingestellt.

Er wird jedoch erst im November 2022 entscheiden, ob und in welcher Höhe die Löhne angepasst werden.

Dies damit die laufende Entwicklung der Teuerung sowie die Lohnentwicklung allgemein abgewartet werden können.

Höhere Energiekosten spielen eine Rolle

Im Bereich des Sachaufwandes fallen die teuerungsbedingt höheren Materialkosten stark ins Gewicht.

Ebenfalls wird mit markant höheren Energiekosten gerechnet. Die Entwicklung der Steuereinnahmen natürlicher Personen 2020 und 2021 war trotz Covid-19-Pandemie sehr erfreulich.

Auch im laufenden Rechnungsjahr 2022 werden die budgetierten Werte voraussichtlich übertroffen werden.

Der Gemeinderat hat daher trotz schwieriger weltpolitischer Entwicklung und damit nicht auszuschliessender negativer wirtschaftlicher Entwicklungen beschlossen, den Steuerertrag im Budget 2023 analog den Steuererträgen 2020 bis 2022 zu budgetieren.

Höhere Steuereinnahmen können Finanzausgleich nicht auffangen

Bezüglich der Einnahmen von juristischen Personen muss aufgrund der beschlossenen Steuerreformen mit einer Stagnation der Erträge gerechnet werden.

Die Einnahmen aus Sondersteuern (Grundstückgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Nach- und Strafsteuern) werden gemäss allgemeiner Einschätzung auch im Jahre 2023 analog der Erträge 2020 bis 2022 budgetiert.

Der vorliegende Finanzplan für die Planperiode 2023 bis 2031 zeigt auf, dass in der Periode 2023 bis 2026 die höheren Steuereinnahmen den verminderten Beitrag aus dem kantonalen Finanzausgleich nicht zu kompensieren vermögen.

Daher können die Rechnungsergebnisse nur bedingt ausgeglichen gestaltet werden.

Zunahme der Verschuldung

Die geplanten Investitionen führen zusammen mit den knapp ausgeglichenen Budgets zu einer leichten Zunahme der Verschuldung, welche jedoch ab 2027 durch die zusätzlichen Steuereinnahmen aufgrund der absehbaren Zunahme der Bevölkerung sukzessive abgetragen werden kann.

Ebenfalls kann in der Planperiode weiterhin mit substanziellen ausserordentlichen Einnahmen aus Veräusserungen von Grundstücken gerechnet werden, was zusätzliche Mittel für den Schuldenabbau genieren wird.