In Fislisbach gilt Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.

Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay

Von April bis Juli brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wild lebenden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen.

Diese vier Monate sind die «Kinderstube der Natur». Die Hunde sind deswegen im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2024 an der Leine zu führen.

Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Die temporäre Leinenpflicht ist eine gesetzliche Vorschrift und im ganzen Kanton gültig.