Stammheim: Neue Verkehrsanordnung beim Gebiet «Chilchreben»

Wie die Gemeinde Stammheim berichtet, ist die Zufahrt bei der unbenannten Flurstrasse ab Bereich Schnitzelheizung für Motorwagen und Motorfahrräder verboten.

Symbolbild Verkehrsanordnungen - Kantonspolizei Graubünden

Auf Antrag der Gemeinde Stammheim hat die Kantonspolizei eine Verkehrsanordnung bei der unbenannten Flurstrasse im Gebiet «Chilchreben», Unterstammheim verfügt.

Im Zusammenhang mit dem neu erstellten Picknickplatz Bätteli wird die Zufahrt ab Bereich Schnitzelheizung sowie ab Bereich Oberdorf 32 für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten.

Der Forst- und Landwirtschaftliche Verkehr ist gestattet.