Integration wird auch 2024 in Wettswil am Albis gefördert

Wie die Gemeinde Wettswil am Albis schreibt, verlängerte der Gemeinderat die Leistungsvereinbarung mit der Asylorganisation Zürich (AOZ) bis Ende 2024.

Steueramt Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), die Kantonsverfassung des Kantons Zürich (KV) sowie die kantonalen Integrationsprogramme verpflichten die Gemeinden, die Integration von Ausländern möglichst breit gefächert zu fördern.

Die Gemeinde Wettswil am Albis leistet dazu seit 2014 einen Beitrag durch die sogenannte Erstintegration im Bereich Bevölkerungsdienste.

Die Fachstelle Integration beteiligt sich mit 45 Prozent an den Gesamtkosten für die Integrationsleistungen der Gemeinde Wettswil am Albis.

Um Personen mit Migrationshintergrund aus bildungsfernen und einkommensschwachen Schichten den Zugang zu professionellen und subventionierten Deutschkursen zu ermöglichen, verlängerte der Gemeinderat die Leistungsvereinbarung mit der Asylorganisation Zürich (AOZ) bis Ende 2024 und bewilligte einen Kredit über 11'300 Franken als Kostenobergrenze.