Biberstein berichtet über den Stand der Revision Nutzungsplanung

Wie die Gemeinde Bibersten informiert, lagen die Unterlagen der überarbeiteten Revision Nutzungsplanung vom 30. Mai 2022 bis zum 28. Juni 2022 öffentlich auf.

Das Gemeindehaus in Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

In der Dorfziitig vom 18. August 2022 hatte der Gemeinderat informiert, dass insgesamt neun Einwendungen eingegangen sind.

Das Ziel war es, das Geschäft der Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 zu unterbreiten.

Eine Einwendungspartei hat verlangt, dass Mitglieder des Gemeinderates und der Gemeindeschreiber in den Ausstand treten müssen, da sie bei der Behandlung der BNO befangen seien.

Das Ausstandsgesuch wurde weitergeleitet

Der Gemeinderat war dadurch gesetzlich verpflichtet, dieses in der Einwendung enthaltene Ausstandsgesuch an die Rechtsabteilung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau weiterzuleiten.

Der Entscheid aus Aarau ist momentan ausstehend. Solange dieser nicht gefällt und rechtskräftig ist, kann der Gemeinderat auch die weiteren Einwendungen nicht behandeln.

Die Vorlage konnte deshalb noch nicht der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden.