Aarau: Bundesgericht weist Beschwerden gegen BNO ab
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 1. November 2019 die noch hängigen Beschwerden bezüglich Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgewiesen.
Der Regierungsrat hat bereits im Juli 2019 die BNO als genehmigungsfähig erklärt. Er setzte die Genehmigung jedoch bis zum Entscheid des Bundesgerichts über die mit der BNO-zusammenhängenden Stimmrechtsbeschwerden aus.
Diese Entscheide liegen nun vor und mit der Abweisung der Beschwerden steht der Genehmigung nun nichts mehr entgegen. Auf der Revision der städtischen Bau- und Nutzungsordnung basiert auch die Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd.
Die Aarauer Stimmbevölkerung hat diese am 24. November 2019 mit 5'038 Ja gegen 3'234 Nein-Stimmen angenommen (Ja-Stimmenanteil 60 %). Sie kann nun ebenfalls dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.