Novartis erhält Swissmedic-Zulassung für Cholesterinsenker Leqvio

Novartis hat von Swissmedic die Zulassung für das Medikament Leqvio (Inclisiran) zur Behandlung eines zu hohen Cholesterinspiegels erhalten. Seit dem 9. September ist Leqvio in der Schweiz für die Therapie der sogenannten Hypercholesterinämie zugelassen, wie der Pharmakonzern am Montag mitteilte.

Ein Gebäude des Schweizer Pharmakonzerns Novartis. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Leqvio könne bei Patienten mit einem erhöhten Cholesterinspiegel den LDL-Cholesterinwert mit zwei Injektionen pro Jahr um bis zu 52 Prozent senken.

Zu diesem Schluss kam Novartis nach mehreren Phase-III-Studien des Orion-Studienprogramms.

Corinne Wild von Novartis betont im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP, dass der medizinische Bedarf in der Schweiz enorm gross sei. «Schon seit Jahren stehen Herz-Kreislauferkrankungen in der Schweiz an erster Stelle der Todesursachen», so die Chief Scientific Officer bei Novartis Pharma Schweiz.

Bis zu 20'000 Menschen sterben laut Wild hierzulande an einer kardiovaskulären Ursache pro Jahr. «Der Grossteil dieser Erkrankungen ist denn auch tatsächlich auf das schlechte Cholesterin LDL zurückzuführen, das für Ablagerungen in den Gefässen sorgt.»

Bei dem Leqvio handelt es sich laut Novartis um eine «small interferring RNA», die den körpereigenen Mechanismus zur Regulierung der Proteinsynthese unterdrücke. Es soll bei Erwachsenen mit Hypercholesterinämie, einschliesslich der heterozygot familiären Form, zur Anwendung kommen - begleitend zu einer Diät und zusätzlich zu einer Statin-Therapie.

Wie Wild in dem Gespräch ebenfalls hervorhebt, sind kardiovaskuläre Erkrankungen auch ökonomisch eine starke Belastung. «Sie stellen den grössten Kostenfaktor für das Schweizer Gesundheitssystem dar», so die Expertin. Laut Wild liegen die Kosten alleine für Herz-Kreislauferkrankungen bei mehr als 10 Milliarden Franken pro Jahr.

«Wir denken, dass Leqvio sowohl beim medizinischen als auch ökonomischen Bedarf ein Teil der möglichen Lösung sein kann», ergänzt Wild.

Derzeit sei man noch in Verhandlung mit dem BAG, dass Leqvio auf die Spezialitäten-Liste des Bundes komme, um künftig von den Krankenkassen rückvergütet zu werden. Bis dies der Fall ist, können Ärzte laut Wild Einzelgesuche bei den Krankenkassen stellen. Insgesamt sei das Interesse an dem Präparat aber gross, so Wild weiter.